Dem Dorfgericht steht der Kastner, der gleichzeitig auch Vogt ist, vor. Der Kastner ist mit der Ausübung der niederen Gerichtsbarkeit betraut und erhält in Pleinfeld ein entsprechendes Amtsgebäude.
Pfarrweisach untersteht als Ganerbendorf zwei Herrschaften und somit zwei Schultheißen.
Auf Bitten des Rates erhält Burgebrach vom Bamberger Bischof Philipp (von Henneberg) ein eigenes Siegel.
Alle markgräflichen Aufgebote aus den Ämtern Colmberg, Leutershausen, Ansbach und Windsbach gehorchen im Krieg gegen Herzog Albrecht von Bayern dem Herrn Heinrich von Lüchau, Vogt von Colmberg.
Jörg von Waiblingen ist öttingischer Pfleger in Dürrwangen. Derselbe ist noch 1506 laut Mangel unter dem Namen Jörg Bablinger als Pfleger in Dürrwangen nachgewiesen.
Neben dem Zent- und dem Hochgericht gibt es in Frammersbach noch das Dorf- und das Forstgericht. Alle diese Gerichtsformen werden vom Oberschultheißen, den zwölf Schöffen und dem Gerichtsschreiber betreut.
Albrecht Wülfinger ist öttingischer Vogt und Landvogt des Reichs in Aufkirchen.
Dem Markt Arnsberg steht nur ein Bürgermeister vor, der von zwei sogenannten Gmeinern, auch Vierer genannt, unterstützt wird. Weiterhin stehen ihm bei der Verwaltung der Gemeinde die Heiligenpfleger und die Setzer, die den Wein- und Bierpreis bestimmen, zur Seite.
In Retzbach wohnen ungefähr 50 Lutheraner, im Rat sitzen vier davon.
An der Spitze der Gemeinde Wiesentheid stehen zwei Bürgermeister. Laut der Dorfordnung von 1593 dauert ihre Amtszeit zwei Jahre.