Aus einer Urkunde ist das Marktsiegel überliefert, das einen Adler - ähnlich dem Reichsadler - zum Inhalt hat. Die Siegellegende lautet "Sigillum ciuium in Arnsberg".
Schon drei Jahre nach der Marktrechtsverleihung erhält Pleinfeld das Befestigungsrecht sowie das Wappenrecht samt Zollrecht.
Auf Bitten des Rates erhält Burgebrach vom Bamberger Bischof Philipp (von Henneberg) ein eigenes Siegel.
Kreuzwertheim führt mit der Stadt Wertheim ein gemeinsames Wappen: Es zeigt einen halben schwarzen Adler auf goldenem Grund, darunter drei silberne Rosen auf blauem Grund.
Laut Lipowsky soll Graf Friedrich Ernst von Öttingen und Öttingen-Spielberg dem Ort Dürrwangen ein Wappen gegeben haben, welches einen gevierten Schild trug. Im ersten Viertel sind in Silber drei schwarze linke Spitzen abgebildet, im zweiten und dritten Viertel ist in Blau ein silberner Fadenschragen abgebildet und im vierten Viertel sind in Silber drei schwarze gerade Spitzen und über dem Schild eine Blätterkrone abgebildet. Allerdings sei die Farbgebung laut Mangel nicht korrekt und seiner Meinung nach habe Graf Friedrich Ernst von Öttingen nie existiert.
Der älteste Siegelabdruck zeigt eine mit drei gotischen Türmchen gezierte Kirche, deren Giebel mit Fialen geschmückt ist. Durch das geöffnete Tor schreitet ein Pferd heraus. Die lateinische Umschrift lautet: "Sigillum iudicium in Rosstal".
Das Gemeindesiegel Lonnerstadts wird erstmals überliefert. Daraus geht ein eigenes Wappen hervor, das erstmals als Bild in einem größeren Marktsiegel aus dem 17. Jahrhundert erscheint. Im Wappen zu sehen ist eine goldene Hopfendolde auf rotem Grund. Um einer Verwechslung der Hopfendolde mit einer Weintraube vorzubeugen, wird die Dolde stets schräg aufwärts und ohne Blatt dargestellt.
Der Bamberger Bischof Georg Schenk (von Limpurg) verleiht Wachenroth ein Wappen. Die Wappenbeschreibung lautet folgendermaßen: "Im Blau eine durchgehende silberne Zinnenmauer, belegt mit einem goldenen Schildchen, darin ein mit einer silbernen Schrägleiste überdeckter, rot bewehrter schwarzer Löwe; über ihm wachend ein rot gekleideter Wächter, der in ein silbernes Horn stößt, die Linke in die Hüfte gestemmt, auf dem Kopf ein roter Spitzhut mit silbernen Stulp; im grünen Schildfuß ein breiter silberner Wellenbalken, darin schwimmend zwei zugewendete rote Krebse."
Im ersten Siegel Thiersteins steht das schildlose redende Bild des "Tieres auf Steinen" und darunter das gevierte Zollernschildchen.
Der Rat zu Nürnberg übergibt den Wendelsteiner Richtern ein Gerichtssiegel "mit einem Wentenstein - uf die Form eines Mendleins, das einen Quaderstein wendet".