Während des Dreißigjährigen Krieges werden in Lichtenau zwei neue Jahrmärkte eingerichtet. Es ist ungewiss, ob sie die bisherigen drei ergänzen oder ersetzen. Nachdem der Krieg endet werden die Märkte auch stärker von Händlern jenseits der Region besucht.
Büchold ist mit Zäunen und Gräben umgeben. Die Kosten für die jährliche Instandhaltung trägt die Dorfgemeinschaft. Den baulichen Zustand der drei Tore auf den Straßen Richtung Heugrumbach, Sachserhof und Gauaschach stellt dagegen die Herrschaft sicher.
Das Branntweinschankrecht ist in der Regel an den jeweiligen Dorfmüller verpachtet.
In Büchold befinden sich die Wohnungen der jüdischen Einwohner rund um den neuen Markt und am Ufer des Baches. Im Jahr 1687 leben zunächst zwei jüdische Familien im Ort, 1696 sind es zehn Familie und ab 1698 leben zwölf jüdische Familien in Büchold. Jede Familie muss jährlich sechs Gulden als Schutzgeld an den Ortsherrn entrichten. Ab 1702 steigt der Betrag auf zehn Gulden. Der 1699 erstmals nachweisbare Vorsänger ist von dieser Abgabe befreit. Im Jahr 1703 errichtet die jüdische Gemeinde ein eigenes Schulhaus, für das ebenfalls eine Abgabe zu leisten ist.
In Plech gibt es folgende Zünfte: Schuster (seit 1601), Metzger (1682), Bäcker und Müller (ab 1687), Weber (ab 1694), Maurer und Zimmerleute (1719), Hufschmiede und Büttner (1769) und Schneider (18. Jahrhundert).
Es werden zwei weitere Jahrmärkte für Euerdorf genehmigt. Es sind vier Jahrmärkte vermerkt.
In Sommerhausen wird ein Badehaus erbaut.
Erhard Eppt wird als Bergmeister im Randersackerer Zehnthof genannt. Der Bergmeister ist Bindeglied und Mittelsperson zwischen dem Bischof bzw. Domkapitel und der Einwohnerschaft in allen Angelegenheiten des Weinbaus. Außerdem ist er für die Erhebung des Weinzehnts zuständig.
Durch fürstlichen Befehl des Markgrafen von Brandenburg-Ansbach vom 4.1.1608 werden die Amtleute verpflichtet, ihre Ämter nach einem Katalog von 16 Punkten zu beschreiben. Diese Beschreibung wird im Jahre 1681 wiederholt. Für Markttriebendorf, welches im Klosteramt Heilsbronn liegt, wird dort vermerkt: "2 Bauern, 5 Köbler (darunter Mühle und Hirtenhaus). Dem Kloster (Heilsbronn) mit aller vogteilichen Botmäßigkeit, Buß und Frevel, Gemeinderecht und Kapelle, die vom Pfarrer von Großhaslach versehen wird, unterworfen. Hier wird in der Kapelle zweimal jährlich gepredigt, nämlich zur Kirchweih und zum Markt."
Das Marktrecht von Heiligenstadt wird von Kaiser Matthias (HRR) bestätigt.