Hans Boss besitzt in Marktbergel einen Weinberg des Stiftsamtes Ansbach.
In Burgpreppach werden Juden angesiedelt. Ihr Schutzgeld ist Einnahmequelle für die Familie Fuchs. Die Juden tragen in den nächsten 250 Jahren dazu bei, dass Burgpreppach zu einem wirtschaftlichen Mittelpunkt für den oberen Haßgau wird.
Schnaittach muss jahrzehntelang um die Genehmigung von Jahrmärkten kämpfen. Vier Jahrmärkte, die der Bürgermeister bereits 1688 einfordert, werden erst 1701 von der Regierung genehmigt. Im Jahr 1716 wird ein weiterer Wochenmarkt genehmigt, der jedoch infolge von Krieg schnell wieder eingestellt wird.
Es gibt erst fünf, dann sechs, schließlich sogar acht Märkte jährlich in Rattelsdorf: Krammarkt, Palmmarkt, Kleiner Umgangsmarkt, Kirchweihmarkt, Jakobimarkt, Bartholomäusmarkt, Michaelimarkt, Martinimarkt.
Vor Beginn des Dreißigjährigen Krieges gibt es in Ammerndorf 40 besteuerte Anwesen. Unter den Bewohnern sind 27 Bauern und Köbler, zwei Müller, zwei Wirte, drei Bäcker, zwei Metzger, ein Schmied, ein Weber, ein Hafner, ein Büttner, ein Zimmermann, zwei Schneider, 13 Hausgenossen und Tagelöhner.
Es werden zwei weitere Jahrmärkte für Euerdorf genehmigt. Es sind vier Jahrmärkte vermerkt.
In Sommerhausen wird ein Badehaus erbaut.
Erhard Eppt wird als Bergmeister im Randersackerer Zehnthof genannt. Der Bergmeister ist Bindeglied und Mittelsperson zwischen dem Bischof bzw. Domkapitel und der Einwohnerschaft in allen Angelegenheiten des Weinbaus. Außerdem ist er für die Erhebung des Weinzehnts zuständig.
Durch fürstlichen Befehl des Markgrafen von Brandenburg-Ansbach vom 4.1.1608 werden die Amtleute verpflichtet, ihre Ämter nach einem Katalog von 16 Punkten zu beschreiben. Diese Beschreibung wird im Jahre 1681 wiederholt. Für Markttriebendorf, welches im Klosteramt Heilsbronn liegt, wird dort vermerkt: "2 Bauern, 5 Köbler (darunter Mühle und Hirtenhaus). Dem Kloster (Heilsbronn) mit aller vogteilichen Botmäßigkeit, Buß und Frevel, Gemeinderecht und Kapelle, die vom Pfarrer von Großhaslach versehen wird, unterworfen. Hier wird in der Kapelle zweimal jährlich gepredigt, nämlich zur Kirchweih und zum Markt."
Das Marktrecht von Heiligenstadt wird von Kaiser Matthias (HRR) bestätigt.