Die Schamesmühle in Weidenberg wird erstmals im Jahr 1695 erwähnt. Ein letztes Mal wird sie im Jahr 1794 genannt.
Wann Schondra das Marktrecht zugesprochen bekommt, ist unklar. In der fuldischen Profeßurkunde des Hermann Reith von 1696 wird Schondra als Marktflecken bezeichnet. Markttermine sind der 24. Februar, der 1. Mai und der 14. Oktober.
Die Schürzenmühle in Weidenberg wird erstmals im Jahr 1696 erwähnt. Sie ist auch als Scher(t)zenmühle bekannt, heißt um 1700 Specknersmühle und früher "Newenmühl". Weitere Erwähnungen finden sich im 19. Jahrhundert.
In Wirsberg gibt es 83 Häuser, von denen 32 fast ausschließlich von Handwerkern und Tagelöhnern bewohnt sind. Das Steuerbuch aus dem Jahr 1634 erwähnt folgende Berufe: Drei Müller, sieben Schneider, sieben Weber (Hausweber), zwei Weißgerber, zwei Rotgerber, sechs Schuster, zwei Fleischhacker, zwei Metzger, ein Wirt, acht Weißbecken, ein Hafner, vier Tagelöhner, ein Büttner, ein Nachtwächter, ein Bader, ein Schlosser, ein Färber, ein Maurer, ein Hufschmied, ein Nagelschmied, ein Forstknecht, ein Schreiner, ein Tuchscherer und ein Schulmeister. Wirsberg ist also schon 60 Jahre nach dem Dreißigjährigen Krieg wieder zum Mittelpunkt der Gegend geworden, denn die umliegenden Dörfer sind auf die Dienstleistungen der Wirsberger Handwerker angewiesen.
Die drei ansässigen Müller auf den Wirsberger Mühlen bilden eine Ausnahme bei der Besteuerung und müssen insgesamt mehr zahlen als die anderen Bürger.
In Büchold gibt es eine herrschaftliche Brauerei und eine herrschaftliche Ziegelei. Die Bücholder müssen ihr Baumaterial ausschließlich aus dieser Ziegelei beziehen.
Markgraf Georg Friedrich II. von Brandenburg-Ansbach bestätigt für Markt Berolzheim die Marktgerechtigkeit und vermehrt die Jahrmärkte von den ehemals zwei Märkten an den Kirchweihen, am Sonntag vor Bartholomäi und am Michaelistag um die Markttage an Dreikönig und den Sonntag nach Ostern, jedoch werden diese beiden Jahrmärkte tatsächlich an anderen Tagen, nämlich am Tag der Reinigung Marien und der andere am Tag Phillip Jacobi abgehalten. Warum von den ursprünglich angegebenen Tagen abgewichen wird, ist unklar.
Das Marktrecht für Gaimersheim wird durch den Bayerischen Kurfürsten Maximilian bestätigt.
In Gaimersheim gibt es folgende Handwerks- und Gewerbetreibende: Drei Bäcker, vier Bierbrauer, einen Drechsler, einen Hufschmied, einen Krämer, zwei Maurermeister, einen Metzger, einen Müller, einen Schäffler, einen Seiler, zwei Schmiede, drei Schneider, zwei Schuhmacher, einen Tagwerker, zwei Wagner, vier Weber, einen Ziegler, einen Zimmerermeister.
Der Würzburger Bischof Johann Philipp von Greifenclau zu Vollraths genehmigt in einer Urkunde vom 13.11.1699 dem Ort Saal an der Saale die Abhaltung von vier Jahrmärkten am Sonntag Judicam, am Sonntag nach Maria Heimsuchung, am Sonntag vor Michaelis und am Sonntag vor Simonis und Judae.