Ipsheim erhält das Marktrecht. Wie die anderen Märkte im modernen Landkreis Neustadt-Windsheim hat er nur regionale Bedeutung.
Der Erzbischof von Mainz verleiht der Gemeinde Kirchzell das Marktrecht. Sie darf nun einmal im Jahr (am Montag nach Quasimodogeniti).einen Markt abhalten.
Hirschaid ist ein Zentrum der Korbflechterei. Die Produkte sind über die Grenzen des Bamberger Territoriums hinaus gefragt.
Durch einen Concessionsbrief des Bamberger Fürstbischofs Adam Friedrich (von Seinsheim) wird Gößweinstein das Recht verliehen, jährlich 26 Viehmärkte abzuhalten.
Retzbach steht an Bedeutung, was die Bewohnerzahl und die Wirtschaftskraft anbelangt, im Amt Karlstadt unmittelbar hinter der Amtsstadt selbst.
Im Jahr 1759 beantragen die Schnaittacher erneut einen Wochenmarkt. Das Anliegen wird aber nur schleppend behandelt und erst 1783 von Kurfürst Karl Theodor genehmigt.
Ein altes Zunftbuch der Müller aus dem Bereich um Heidenheim enthält Aufzeichnungen von dem Tag, an dem sich die Müller vermutlich eine Zunftordnung gegeben haben. Die Zunft schließt nicht nur den Ort Heidenheim selbst ein, sondern auch die Nachbardörfer.
Marktzeuln werden nochmals zwei Jahrmärkte verliehen. Diesmal sind sie mit Viehmärkten verbunden.
Aus diesem Jahr stammt die Zunftordnung der Wirsberger Wagner, Schmiede und Schlosser.
Da das Pflegamt Titting endgültig mit der Oberforst- und Jägermeisterei in Eichstätt verbunden bleibt, weilt der Pfleger selten in Titting. Deshalb wird im Pflegschloss ein Bräuhaus eingerichtet.