Für Heiligenstadt ist eine Handwerksordnung der Leinenweber nachweisbar.
In Titting steht ein Brauhaus des Hochstifts Eichstätt, das wie die anderen fünf herrschaftlichen Brauhäuser (in Buxheim, Herrieden, Hirschberg, Hofmühle und Wellheim) wirtschaftlich von großer Bedeutung ist.
Die gewerblichen Tätigkeiten in Großlangheim erleben einen Aufschwung. Es gibt Büttner, Bierbrauer, Müller, Bäcker, Metzger, Wagner, Pflasterer, Dachdecker, Zimmerleute, Schreiner, Schlosser, Glaser und Ziegler.
Im Raum Königshofen werden mindestens neun Bildstöcke von Jakob Bindrim geschaffen - er stammt aus einer Familie, die schon lange in Saal ansässig ist und als Schneider, Bauer und Baser wirkt.
Ende des 18. Jahrhundert wird in der Nähe von Arnsberg ein Silberbergwerk betrieben.
Es beginnt ein Streit um das Braurecht zwischen Lonnerstadt und Höchstadt, der 18 Jahre dauert. Der Prozess endet mit der Erlaubnis zum Bierbrauen für beide Teile.
Ein altes Zunftbuch der Müller aus dem Bereich um Heidenheim enthält Aufzeichnungen von dem Tag, an dem sich die Müller vermutlich eine Zunftordnung gegeben haben. Die Zunft schließt nicht nur den Ort Heidenheim selbst ein, sondern auch die Nachbardörfer.
Marktzeuln werden nochmals zwei Jahrmärkte verliehen. Diesmal sind sie mit Viehmärkten verbunden.
Aus diesem Jahr stammt die Zunftordnung der Wirsberger Wagner, Schmiede und Schlosser.
Da das Pflegamt Titting endgültig mit der Oberforst- und Jägermeisterei in Eichstätt verbunden bleibt, weilt der Pfleger selten in Titting. Deshalb wird im Pflegschloss ein Bräuhaus eingerichtet.