Nachdem der Markt in Büchold lange Zeit nur auf der lokalen Ebene Bedeutung hatte, lässt Friedrich Dietrich Kämmerer von Worms ihn neu aufleben. Kaiser Leopold I. (HRR) genehmigt die Abhaltung von zwei Vieh- und Jahrmärkten im Dorf an Bartholomäus und Matthäus. Obwohl der Erfolg zunächst auf sich warten lässt, hat der Markt noch bis Mitte des 20. Jahrhunderts Bestand.
Der Zeitpunkt der Verleihung der Wachenrother Märkte ist unbekannt. Eine Rechnung von 1693/94 lässt aber den Schluss zu, dass die Märkte zu diesem Zeitpunkt schon lange in Betrieb sind. Es wird auch Marktgeld erhoben.
Die Wirsberger Metzger bekommen eine neue Zunftordnung.
Die Schamesmühle in Weidenberg wird erstmals im Jahr 1695 erwähnt. Ein letztes Mal wird sie im Jahr 1794 genannt.
Georg Karl Muffel und Johann Christoph Muffel erlassen den Eschenauer Metzgern eine detaillierte Handwerkerordnung.
Wann Schondra das Marktrecht zugesprochen bekommt, ist unklar. In der fuldischen Profeßurkunde des Hermann Reith von 1696 wird Schondra als Marktflecken bezeichnet. Markttermine sind der 24. Februar, der 1. Mai und der 14. Oktober.
Die Schürzenmühle in Weidenberg wird erstmals im Jahr 1696 erwähnt. Sie ist auch als Scher(t)zenmühle bekannt, heißt um 1700 Specknersmühle und früher "Newenmühl". Weitere Erwähnungen finden sich im 19. Jahrhundert.
In Wirsberg gibt es 83 Häuser, von denen 32 fast ausschließlich von Handwerkern und Tagelöhnern bewohnt sind. Das Steuerbuch aus dem Jahr 1634 erwähnt folgende Berufe: Drei Müller, sieben Schneider, sieben Weber (Hausweber), zwei Weißgerber, zwei Rotgerber, sechs Schuster, zwei Fleischhacker, zwei Metzger, ein Wirt, acht Weißbecken, ein Hafner, vier Tagelöhner, ein Büttner, ein Nachtwächter, ein Bader, ein Schlosser, ein Färber, ein Maurer, ein Hufschmied, ein Nagelschmied, ein Forstknecht, ein Schreiner, ein Tuchscherer und ein Schulmeister. Wirsberg ist also schon 60 Jahre nach dem Dreißigjährigen Krieg wieder zum Mittelpunkt der Gegend geworden, denn die umliegenden Dörfer sind auf die Dienstleistungen der Wirsberger Handwerker angewiesen.
Die drei ansässigen Müller auf den Wirsberger Mühlen bilden eine Ausnahme bei der Besteuerung und müssen insgesamt mehr zahlen als die anderen Bürger.
In Büchold gibt es eine herrschaftliche Brauerei und eine herrschaftliche Ziegelei. Die Bücholder müssen ihr Baumaterial ausschließlich aus dieser Ziegelei beziehen.