Der Kirchensatz von Aufkirchen wird um 500 Heller verpfändet.
Kaiser Karl IV. (HRR) verleiht in einem Privileg den Bürgern und Kaufleuten der Stadt Auerbach das Recht, auf ewig zollfrei zu sein, für alle dort eingeführten und von dort ausgeführten Waren.
Hermann, Graf von Henneberg, und seine Ehefrau Agnes verkaufen ihre Hälfte an der Veste Wildberg und an dem Gericht in Saal mit allen Zugehörungen, Rechten und Zöllen an Bischof Albrecht von Würzburg für 10000 Pfund Heller. Zusätzlich erlauben sie dem Bischof den Wiederkauf ihres Teils an dem Dorf Sulzfeld für 500 Pfund Heller.
Erzbischof Gerlach von Mainz genehmigt die Zehntkäufe des Karthäuser Klosters Grünau in Kreuzwertheim und anderen Orten.
Kaiser Karl IV. (HRR) erhöht die Reichspfandschaft von Aufkirchen um 2000 Gulden.
Dachsbach ("Dahspach") wird durch die Zollern an Friedrich von Castell für 1742 Gulden verpfändet. Es wird ein Amt und Gericht zu Dachsbach erwähnt.
Dachsbach ("Dahspach") wird durch die Zollern für 13000 ungarische und böhmische Gulden an den Bamberger Bischof Lamprecht (von Brunn) verpfändet.
Nach dem Tod Burckharts von Seckendorff werden Burg und Amt Wachenroth ohne Kirchensatz und die bischöflichen Mann- und Burglehen an dessen Sohn Ernst von Seckendorff vergeben.
Burggraf Friedrich V. zu Nürnberg sichert seinen Untertanen in den Ämtern Colmberg und Leutershausen zu, ihnen nach dieser letzten Verpfändung in Zukunft keine weiteren Steuern mehr aufzuerlegen.
Eine burggräfliche Zoll- und Geleitstation wird in Ammerndorf erwähnt. Hier wird von den durchziehenden Reisenden Wegbenutzungsgeld erhoben.