Die Thüngen verkaufen Büchold für 125.000 Gulden an Dietrich Echter von Mespelbrunn, um die von ihrem Vater geerbten Schulden tilgen zu können.
Der Würzburger Fürstbischof Julius Echter (von Mespelbrunn) ordnet alle Würzburger Geleitstrecken, um die Geleitsrechte seines Hochstifts sicherzustellen.
Als Zöllner in Lenkersheim wird Hannß Schoder genannt.
Es gibt eine Zollstelle des Hochstifts Eichstätt an der Speckmühle bei Nassenfels.
Dietrich Echter von Mespelbrunn stiftet die katholische Pfarrei Büchold neu und bringt so die Gegenreformation nach Büchold. Der Würzburger Bischof Julius Echter (von Mespelbrunn) befreit die Pfarrei von Schatzung, Steuer und Türkenhilfe.
In Büchold befinden sich die Wohnungen der jüdischen Einwohner rund um den neuen Markt und am Ufer des Baches. Im Jahr 1687 leben zunächst zwei jüdische Familien im Ort, 1696 sind es zehn Familie und ab 1698 leben zwölf jüdische Familien in Büchold. Jede Familie muss jährlich sechs Gulden als Schutzgeld an den Ortsherrn entrichten. Ab 1702 steigt der Betrag auf zehn Gulden. Der 1699 erstmals nachweisbare Vorsänger ist von dieser Abgabe befreit. Im Jahr 1703 errichtet die jüdische Gemeinde ein eigenes Schulhaus, für das ebenfalls eine Abgabe zu leisten ist.
In Burgpreppach werden Juden angesiedelt. Ihr Schutzgeld ist Einnahmequelle für die Familie Fuchs. Die Juden tragen in den nächsten 250 Jahren dazu bei, dass Burgpreppach zu einem wirtschaftlichen Mittelpunkt für den oberen Haßgau wird.
Die Rattelsdorfer Einwohner müssen ursprünglich nur Abgaben an das Kloster leisten, bis infolge der Kriege eine Rauchsteuer, Kriegssteuer und außerordentliche Beiträge zu Kontributionen erhoben werden. Ein fürstlicher Beamter, der für diese Einnahmen zuständig ist, bekommt seinen Sitz in Rattelsdorf. Es kommt zu Konflikten zwischen dem fürstlichen Amtmann und dem Amtmann des Klosters.
Die Herrschaft in Heiligenstadt kassiert neben den obligatorischen Steuern und Erbzinsen von jeder Judenfamilie jährlich etwa fünf Gulden Schutzgeld. Anstelle von Zehnten und Gülten reichen die Juden der Herrschaft Gewürze, zuerst in natura, später in Geld.
Der Wegezoll sowie der Zoll von den durchziehenden Juden ist Hoheitsrecht und steht in Burgsinn ursprünglich den Herren von Thüngen zu. Im Jahr 1601 verlangt jedoch die Gemeinde den Wegezoll von Rieneck herauf und den Zoll von den durchziehenden Juden. Auch 1624 und 1631 kommt es diesbezüglich zu Auseinandersetzungen.