Aus diesem Jahr stammt die erste Nachricht über einen Zoll in Auerbach.
König Adolf von Nassau verpfändet die Vogtei und das Schultheißenamt Aufkirchen (vom Burggrafen Friedrich von Nürnberg) an den Grafen von Öttingen.
In Aufkirchen haben die Nortenberger durch die zeitweilige Verpfändung an Öttingen das Schultheißenamt vorübergehend verloren, wie auch die Hälfte des Kirchensatzes.
König Albrecht I. bestätigt Ludwig von Öttingen die Verpfändung von Aufkirchen.
Heroldsberg ist an die Grafen von Nassau, die in Nürnberg Besitz haben, verpfändet. Die Grafen werden 1348 mit dem Amt Heroldsberg belehnt, aus dem nun eine Hofmark wird.
In Küps unterhält die Familie von Redwitz eine Zollstelle an der Rodach.
In einer Urkunde erkennt der Auerbacher Pfarrer Hermann von Hertenstein dem Kloster Michelfeld gegenüber an, dass nach seinem Tod seine Kirche keinen Anspruch mehr auf die Pfarrrechte und Zehnten im Ort Reichenbach und in den Mühlen und Hämmern am Speckbach hat.
Im Urbar des Fürstbistums Bamberg, welches ungefähr im Jahr 1320 verfasst wird, wird Auerbach als Stadt beglaubigt ("Awerbach Opidum proprietas est Episcopi Theolonium judicium": Die Stadt Auerbach ist Eigentum des Bischofs, eine Zoll- und Gerichtsstätte). Wann genau das Stadtrecht verliehen wird, kann nicht zweifelsfrei geklärt werden. Es wird aber vermutet, dass dies bereits in den ersten Jahren der Regierung König Ludwigs IV. des Bayern (ab 1328 Kaiser HRR) geschieht (1314/15).
Aus dem Salbuch dieses Jahres stammt die erste Nachricht über Geldabgaben in Heidenheim an die Obrigkeit. Danach muss der Meierhof an den Eichstätter Bischof die Summe von drei Pfund Hellern entrichten.
Die Herren zu Schwarzenberg erhalten das Patronatsrecht über die Kirche in Geiselwind.