Treuchtlingen wird zum Markt erhoben und eine Marktmauer wird errichtet, nachdem Wirich von Treuchtlingen 1365 das Recht dazu von Kaiser Karl IV. (HRR) erhielt.
Thierstein wird im Jahr 1399 als Markt bezeichnet.
Im Zusammenhang mit der Marktrechtsverleihung wird für Randersacker auch ein Dienstsiegel angeschafft. Darauf ist St. Stephanus zu sehen. Siegelführer sind Rat und Gemeinde von Randersacker.
Es ist keine Marktrechtsverleihungsurkunde für Gößweinstein vorhanden. Die Anfänge gehen wohl auf das 15. Jahrhundert zurück. Im Jahr 1496 ist vom "Flecken Gößweinstein" die Rede.
Presseck hat als Kirchenort und Gerichtssitz im Bereich der Wildensteiner und Waldenfelser Grundherren bereits zentrale Bedeutung. Das Marktrecht des Ortes geht auf diese Zeit zurück.
König Ruprecht III. verleiht dem Deutschmeister Conrad von Egloffstein das Marktrecht für Gelchsheim. Jährlich dürfen drei Jahrmärkte - der Fastnachtsmarkt, der Walburgismarkt und der Laurentiusmarkt - gehalten werden.
Lichtenau ist erstmals als Markt fassbar.
Ein Rothenburger Bürger bekommt den Jahrmarkt "zu den Eychen" (Eichenmühle, Ipsheim) vom Würzburger Bischof verliehen.
König Sigismund von Luxemburg (ab 1433 Kaiser HRR) verleiht dem Grafen Linhart von Castell, Herr des Dorfes Großlangheim, die Urkunde zur Markterhebung. Großlangheim wird zum Marktflecken.
Im Salbuch des Amtes Cadolzburg taucht erstmals der Ammerndorfer Burkhardsjahrmarkt auf. Der Name des Jahrmarktes erinnert an den alten Kirchenpatron Burkhard. Es lässt sich nicht feststellen, wann Ammerndorf den Status eines Marktes erhält.