Burgebrach erhält vom Bamberger Bischof Georg I. (von Schaumberg) Privileg über vier Jahrmärkte. Dieses wird 1499 bestätigt. Die Jahrmärkte werden jeweils von etwa 75 Verkäufern besucht – darunter Schuh-, Seil-, Töpfer-, Eisen- und Schnittwarenhändler.
Der Bamberger Bischof Philipp von Henneberg verleiht Ludwigschorgast ein Siegel. Es zeigt einen Schild mit blauer Feldung, darin eine runde Burg mit einem runden Turm von weißer Farbe oben mit roten Ziegeln gedeckt, gelegen auf einer grünen Wiese bis zum Grund des Schildes und durch die Wiese fließend Wasser mit seiner natürlichen Farbe. Um den Schild die Schrift: Sigillum von Ludwigschorgast. Der Ort erhält damit das Marktrecht.
Kaiser Friedrich III. (HRR) übersendet dem Eichstätter Bischof Wilhelm (von Reichenau) die gesiegelte Urkunde der Marktrechtsverleihung.
Uehlfeld erhält einen Jahrmarkt.
Die älteste Notiz, die belegt, dass Retzbach Marktgemeinde ist, stammt aus dem 16. Jahrhundert. Die ursprünglichen Markttage sind Maria Verkündigung am 25.3. und Maria Geburt am 8.9.
In Hollenbach werden zwei Jahrmärkte königlich privilegiert. Sie sollen in der fünften Woche nach Ostern und zum Fest der Kreuzerhebung (14. September) stattfinden.
Für Nordhalben liegt eine Marktordnung vor. Dies lässt darauf schließen, dass spätestens zu dieser Zeit Jahrmärkte eingerichtet worden sind.
Ferdinand I. (ab 1531 römisch-deutscher König, ab 1558 Kaiser HRR) verleiht dem Dorf seiner Vettern Wolf und Klaus von Sparneck das Stadt- und Marktrecht für Sparneck. Politischer Hintergrund hierfür ist das Vorhaben König Ferdinands, das obergebirgische Gebiet an das Königreich Böhmen anzugliedern.
Heiligenstadt erhält von Kaiser Karl V. (HRR) das Marktrecht. Der Ort erhält das Recht, zwei Jahrmärkte (an St. Veit und am Sonntag nach Michaeli) abzuhalten. Mit der Verleihung des Marktrechts erhalten die Streitberger "alle Freiheiten" zugesprochen, was wohl im Sinne der Rechtsstellung gegenüber den Landesherren zu verstehen ist.
Vermutlich erhält Einersheim durch Schenk Carol von Limpurg das Marktrecht. Es liegen jedoch weder eine Urkunde über die Verleihung des Marktrechtes noch eine amtliche Beschreibung des Wappens vor.