Regelungen und Verhaltensbefehle regeln das Zusammenleben in Burghaslach. Erste Überlieferungen finden sich im Burgfrieden von 1426 und im zweiten Zentgerichtsbuch von 1523. Insbesondere nach dem Dreißigjährigen Krieg muss eine neue Ordnung erlassen werden.
Ein Amtmann, der zugleich Burgherr ist, ist für den Ort verantwortlich und hat als weltlicher Vertreter des Bischofs von Bamberg die Gerichts-, Zoll- und Steuerhoheit für das ganze umliegende Gebiet inne.
Roßtal ist Sitz eines Hochgerichts. Das Richteramt erwerben die Burggrafen von Nürnberg: im Jahr 1281 kaufen sie den Anteil der Bamberger Bischöfe und 1292 den der Herren von Heideck.
Die Einwohner Hirschaids ("villa Hirzheid") müssen vor das Senftenberger Gericht.
König Adolf von Nassau verpfändet die Vogtei und das Schultheißenamt Aufkirchen (vom Burggrafen Friedrich von Nürnberg) an den Grafen von Öttingen.
F[riedrich] von Truhendingen wird durch den Bischof von Eichstätt mit der Vogtei sowohl über den Heidenheimer Meierhof mit all seinen Zugehörungen als auch über das Kloster einschließlich der zugehörigen Klosterbesitzungen belehnt.
Bischof Lamprecht (von Brunn) verlegt nach der Einrichtung des Oberamtes das Zentgericht (Halsgericht) nach Burgebrach.
Nach langer Verpfändung zwischen 1308 und 1327 kommt Gößweinstein wieder in bambergischen Besitz und es entwickelt sich daraus das Amt Gößweinstein. Dieses besteht bis 1803.
Erst mit dem Kauf der lidwachischen Güter zu Pleinfeld, Mischelbach, Kemnathen und Kleinweingarten und nach der Übernahme des schechsischen Eigentums sieht sich Eichstätt im vollen Besitz der Hochgerichtsbarkeit über eine zusammenhängende Landfläche.
Das Bistum Würzburg verpfändet mehrmals Markt und Amt Bibart. Letzteres war als Halsgerichtsbezirk Nachfolger der abgetrennten Zent Schopfenlohe. Im Jahr 1334 wird Bibart erstmals als Markt erwähnt.