In Sommerhausen werden jährlich ein Vor- und ein Nachgericht sowie drei Hochgerichte abgehalten.
Ein Amtmann, der zugleich Burgherr ist, ist für den Ort verantwortlich und hat als weltlicher Vertreter des Bischofs von Bamberg die Gerichts-, Zoll- und Steuerhoheit für das ganze umliegende Gebiet inne.
Roßtal ist Sitz eines Hochgerichts. Das Richteramt erwerben die Burggrafen von Nürnberg: im Jahr 1281 kaufen sie den Anteil der Bamberger Bischöfe und 1292 den der Herren von Heideck.
Die Einwohner Hirschaids ("villa Hirzheid") müssen vor das Senftenberger Gericht.
König Adolf von Nassau verpfändet die Vogtei und das Schultheißenamt Aufkirchen (vom Burggrafen Friedrich von Nürnberg) an den Grafen von Öttingen.
F[riedrich] von Truhendingen wird durch den Bischof von Eichstätt mit der Vogtei sowohl über den Heidenheimer Meierhof mit all seinen Zugehörungen als auch über das Kloster einschließlich der zugehörigen Klosterbesitzungen belehnt.
Die Grafen von Wertheim verfügen über die Dorfherrschaft, die Vogtei und die Hochgerichtsbarkeit in Helmstadt. Während die Vogtei vermutlich als Lehen aus dem Kloster Fulda hervorging, war das Hochgericht ursprünglich ein Lehen des Hochstifts Würzburg.
Nach langer Verpfändung zwischen 1308 und 1327 kommt Gößweinstein wieder in bambergischen Besitz und es entwickelt sich daraus das Amt Gößweinstein. Dieses besteht bis 1803.
Schwand hat zunächst ein Richteramt, ein eigenes Halsgericht und einen Fraischbezirk. Bereits 1375 taucht urkundlich ein Richter von Schwand auf.
Erst mit dem Kauf der lidwachischen Güter zu Pleinfeld, Mischelbach, Kemnathen und Kleinweingarten und nach der Übernahme des schechsischen Eigentums sieht sich Eichstätt im vollen Besitz der Hochgerichtsbarkeit über eine zusammenhängende Landfläche.