Gelchsheim wird "Gälgsheim" genannt, was auf die Existenz eines Galgens zurückgeführt werden kann. Daraus lässt sich schließen, dass in Gelchsheim Gericht gehalten wird.
In Gelchsheim besteht ein Zent- und Halsgericht, das der Deutsche Orden von den Hohenlohe übernommen hat.
Das Dorfgericht in Gelchsheim besteht aus zwölf Schöffen.
Wendelstein hat als Sitz eines reichslehenbaren Gerichts, einer Pfarrei, die sich von Sorg im Westen bis Unter-Lindelburg bei Pyrbaum im Osten erstreckt, und als Mittelpunkt einer großen Holzmark seit jeher eine hervorragende Stellung innerhalb des Gerichts.
Am Kirchweihtag darf in Wendelstein Jahrmarkt abgehalten werden. Der Kirchweihschutz obliegt dem jeweiligen Wendelsteiner Richter und seiner Herrschaft.
Aus der Lebensbeschreibung des Angelsachsen Wunibald, der einzigen und ersten schriftlichen Quelle über den damaligen Ort, wissen wir, dass bereits zu dieser Zeit eine Siedlung namens "Heidanheim" besteht. Wunibald soll an dieser Stelle ein Kloster errichten und kauft Heidenheim mit Zustimmung und Rat des Bischofs Willibald von Eichstätt zu seinem Eigenbesitz. Durch die Klostergründung ist Heidenheim "immun", d. h. von der weltlichen Gerichtsbarkeit ausgenommen.
Gerhoh, der Nachfolger des Eichstätter Bischofs Willibald, hebt das Kloster in Heidenheim auf und wandelt es in ein Säkularkanonikerstift um. Somit geht das bisherige Familienkloster Heidenheim aus dem Besitz der Familie Wunibald-Willibald-Walburga in den Besitz des Eichstätter Bischofs über. Dafür ist nicht mehr die gesamte Wirtschaftsfläche des ehemaligen Herrenhofs nötig, sodass der Bischof die Hälfte Heidenheims für die Eichstätter Bischofskirche zurückbehält. Die zweite Hälfte bleibt beim neugeschaffenen Kanonikerstift. Somit findet bereits jetzt eine besitzrechtliche, nicht räumliche Zweiteilung Heidenheims statt, die sich ein Jahrtausend lang halten soll: in ein kirchlich-klösterliches und in ein weltlich-markgräfliches Heidenheim. In dieser Zeit liegen auch die Wurzeln der späteren Heidenheimer Gerichte.
In Burghaslach bildet sich allmählich ein einheitliches Jagd- und Gerichtsgebiet heraus.
Karbach wird wohl dem Kloster Neustadt geschenkt. Das Kloster hat auch die weltliche Gerichtsbarkeit in Karbach inne, bzw. übt diese durch den Vogt in Rothenfels aus. Obwohl es sich bei der Gründungsurkunde zum Teil um eine Fälschung handelt, belegen auch andere Urkunden einen derartigen Besitz des Klosters Neustadt.
Das Plecher Gericht entsteht bald nach dem Übergang dieses Landstriches an das neugegründete Bistum Bamberg.