Karbach untersteht zunächst der Neustadter, dann der Würzburger Vogtei Rothenfels, und zwar bis 1243 den Vögten von Grumbach und danach den Vögten von Rieneck-Rothenfels. Da sie über Neustadt mit Rothenfels verbunden ist, muss die Gemeinde Karbach acht Malter Futter- oder Vogteihaber und vier Gulden für Holzfrondienste an das Schloss Rothenfels geben.
Mit der Errichtung des Bistums Bamberg geht die Zentgewalt über Buttenheim an dieses über.
Die Zent Frammersbach wird durch die Bildung des "Burgfriedens von Partenstein" aufgelöst.
Das Halsgericht Ludwigschorgast erstreckt sich auf nur 3,5 Kilometer Länge zwischen der Schorgast und dem Gebirgsrand. Außer dem Burgort besitzt es keine Siedlung.
Das Halsgericht in Mitwitz ist ein Reichslehen.
Die adeligen Klostervögte von Michelsberg sind auch Oberrichter in Rattelsdorf.
Das Benediktinerkloster in Heidenheim wird wieder errichtet. Die Aufteilung des Besitzes von 790 wird allerdings nicht rückgängig gemacht. Die Vogtei sowie der Rechtsschutz über das Kloster und über die bischöflichen Untertanen wird dem mächtigsten Grafengeschlecht übertragen: Den Grafen von Truhendingen.
Die fränkisch-thüringische Grafenfamilie Sterker von Wohlsbach lässt vermutlich in diesem Zeitraum eine Burg in Mitwitz errichten. Sie wird - unter Umgehung von Rechten des Bamberger Klosters Michelsberg - zum Zentrum einer Herrschaft. Diese umfasst unter anderem auch ein Hochgericht.
Gertrud, die Witwe des letzten Grafen von Höchstadt und Schwester des Königs Konrad III., übergibt ihren Besitz Höchstadt an das Hochstift Bamberg. Von nun an übt der Bamberger Bischof auch über die Lonnerstädter, die im Gerichtssprengel (Zentbezirk) des Höchstädter Grafen wohnen, das Grafamt bzw. die hohe Gerichtsbarkeit aus.
Seit dem Herzogsprivileg ist dem Bischof von Würzburg offiziell die Gerichtsbarkeit über die Freibauern seiner Diözese zugesprochen. Damit übt er wohl auch den Blutbann über die Lenkersheimer Bargilden aus, denn die dortige Johanniskirche gehört damals zum Sprengel der Windsheimer Kilianskirche.