Abt Burchard von Heidenheim tut kund, dass er das ihm und seinem Kloster zustehende Patronatsrecht an den zwei Pfarrkirchen zu Stetten gegen das Patronatsrecht über die Pfarrkirche zu Heidenheim an den Bischof Hiltebrand von Eichstätt vertauscht. Unter dem gleichen Datum verleibt der Bischof die Pfarrei Heidenheim dem Kloster Heidenheim ein.
Die Hochrädleinsmühle in der Umgebung um Heidenheim wird erstmals erwähnt.
F[riedrich] von Truhendingen wird durch den Bischof von Eichstätt mit der Vogtei sowohl über den Heidenheimer Meierhof mit all seinen Zugehörungen als auch über das Kloster einschließlich der zugehörigen Klosterbesitzungen belehnt.
Dem Salbuch aus diesem Jahr zufolge ist der größte Teil des unter Kaiser Karl dem Großen zerschlagenen Herrenhofs in Heidenheim als Meierhof erhalten geblieben. Der übrige Teil wird in Form von Huben neu geordnet. Außerdem werden im Salbuch noch Lehen genannt. Durch das Nebeneinander dieser drei Einheiten und durch die damit verbundene Erhöhung der Anwesenzahl wird der Übergang vom Einzelhof zum Dorf in die Wege geleitet.
Aus dem Salbuch dieses Jahres stammt die erste Nachricht über Geldabgaben in Heidenheim an die Obrigkeit. Danach muss der Meierhof an den Eichstätter Bischof die Summe von drei Pfund Hellern entrichten.
Im Salbuch dieses Jahres werden ein Zöllner (eine klösterliche Amtsperson), ein Bäcker, ein Schmied und ein Bader in Heidenheim genannt.
Im Salbuch dieses Jahres werden Personen genannt, die zum eichstättischen Fronhofverband in Heidenheim gehören und Namen führen, die auf ein Handwerk hinweisen. Diese Handwerkernamen sind in erster Linie wohl nicht als vererbte Familiennamen zu werten, sondern als Berufsbezeichnungen.
Ohne dass eine förmliche Besitzübertragung bekannt ist, müssen die Grafen von Truhendingen (Wassertrüdingen, später Hohentrüdingen) und nach dem Aussterben ihres trüdingischen Zweiges im Jahr 1311 die Burggrafen von Nürnberg und späteren Markgrafen von Brandenburg-Ansbach in den Besitz des ehemals bischöflichen Teils von Heidenheim gekommen sein - sicherlich mit Hilfe der Vogteirechte über die bischöflichen Güter. Denn im burggräflichen Urbar aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts ist der gesamte ehemals eichstättische Besitz in Heidenheim als burggräfliches Eigentum aufgeführt.
Hiltmarshausen, eine Siedlung aus dem 8./9. Jahrhundert, sowie einige Einzelhöfe in der Nähe von Heidenheim werden aufgegeben. Heidenheim selbst geht aus der Wüstungsperiode zwischen 1350 und 1450 gestärkt hervor.
In Heidenheim erfolgt ein gewaltiger Wachstumsschub: Waren es um 1300 nur 13 nicht-klösterliche Anwesen, so waren es um 1435 bereits 75 und im Jahr 1535 79.