Durch die vom Fürstbischof von Bamberg erlassene "Waldenfelser Zollfreiheit" ist jeder Wallenfelser Bürger vom Kronacher Stadtzoll befreit und darf jährlich durch die Zollschere 14 Böden unverzollt flößen.
Die Kronacher Kastenrechnung erwähnt erstmals neben einem fürstbischöflichen Holzzoll auf der Wilden Rodach bei Kronach (Zollschere) ebensolche Zollstätten in "Waldenfels" und "Zeyern".
Die Grube am Silberberg ist durch einen Lehensbrief des Bischofs von Bamberg mit allen Freiheiten auf Gold, Silber, Kupfer und Blei verpachtet.
"Waldenfels, der Markt und das Wabe, das vorzeiten ein Bergschloss gewesen ist, gehört zum Stift Bamberg und zinst zum Kasten nach Kronach." (Kronacher Urbar von 1507). Somit hat Wallenfels seine Selbstständigkeit verloren. Es wird Vogtei und Gerichtssitz, wozu die umliegenden Dörfer gehören, die der Hauptmannschaft unterstehen.
Es besteht bereits ein Pfarrhaus in Wallenfels und vermutlich auch eine Kapelle oder ein Raum für kirchliche Versammlungen.
Die Burg in Wallenfels wird im Bauernkrieg zerstört und nicht wieder aufgebaut.
Für Wallenfels wird eine Waldordnung erlassen.
In einem fürstbischöflichen Reskript wird die Bewilligung für zwei Jahrmärkte in Wallenfels ausgesprochen. Diese Bewilligung wird im Jahr 1638 noch ein weiteres Mal ausgesprochen.
Durch Kaiser Karl V. (HRR) wird dem Ort auf dem Fürstentag zu Regensburg ein eigenes Wappen verliehen. Die Wappenbeschreibung lautet folgendermaßen: "Gespalten von Gold und Silber; vorne ein mit einer silbernen Schrägleiste überdeckter, rot bewehrter schwarzer Löwe; hinten auf einem dreiteiligen silbernen Felsenberg nebeneinander drei grüne Laubbäume."
Wallenfels erhält das Begräbnisrecht um seine Kirche.