Kaiser Karl V. gibt Bischof Konrad von Thüngen und dessen Nachfolgern dieselben Freiheiten wie Papst Clemens VII.
Fries findet für Bischof Lorenz von Bibras Regierungszeit keine Datz verzeichnet. Zur Besteuerung der Geistlichen unter den Bischöfen Rudolf von Scherenberg, Lorenz von Bibra und Konrad von Thüngen verweist Fries auf das Fiskalamt als Informationsquelle.
Papst Clemens VII. gibt Bischof Konrad von Thüngen das Recht, jedes Kloster im Hochstift Würzburg zu visitieren und zu reformieren.
Papst Clemens VII. gibt Bischof Konrad von Thüngen das Indult, dass er das Hab und Gut sowie das Einkommen von Personen, die ihre Ordenskleidung ablegen und den Orden verlassen, in Besitz nehmen und zum Unterhalt von Gelehrten oder für andere sinnvolle Dinge einsetzen darf.
Papst Clemens VII. gibt Bischof Konrad von Thüngen und dessen Nachfolgern ein Indult, die Güter, Privilegien, Schriften, Kleinodien, und Vermögen aller Klöster zu beschützen und die administrative Verwaltung zu übernehmen. Papst Paul III. bestätigt dieses Indult Bischof Konrad von Bibra bis auf Widerruf.
Nach Bischof Lorenz von Bibras Tod gelobt dessen Nachfolger Konrad von Thüngen Zürich von Stetten (Steten) als dem ältesten Ganerben im Handgang den Burgfrieden und empfängt daraufhin von den Einwohnern die Erbhuldigung.
Bischof Konrad von Thüngen nimmt wegen Georg Rauingers (Rauinger) Beteiligung am Bauernkrieg dessen Haus zum Daniel in Würzburg in Besitz und verkauft dieses an Johann von Riedern (Riedern).
Bischof Konrad von Thüngen erhebt eine Landsteuer von geistlichen und weltlichen Personen, die noch zum Zeitpunkt des Eintrags (1544) in Kraft ist.
Bischof Konrad von Thüngen kauft die Hälfte an der Weinkelter auf dem Burghof samt anderen Zinsen und Rechten in Künzelsau für 337 Gulden, ein Pfund und 26 Pfennige von Christof dem Älteren, Christof dem Jüngeren und Simon von Stetten (Steten).
Zu Bischof Konrad von Bibras Regierungszeit leisten die Bewohner des Hochstifts die sogenannten Reichsanschläge, die Türkensteuer sowie den Gemeinen Pfennig.