Leonhard Scharpf (>i>Linhart Scharpf) führt eine Fehde gegen Bischof Rudolf von Scherenberg und das Hochstift, es gab Angriffe und Brandanschläge. Albrecht von Biberehren, Amtmann zu Creglingen (albrechten von Biberern ambtman zu Creglingen) vermittelt zwischen beiden und die Fehde wird beigelegt. Vertraglich wird festgelegt, dass alle Gefangenen freigelassen werde, kein Geld für Brandschatzung und unbezahlte Schulden gefordert werden darf und die Burgen freigegeben werden. Dafür bekommt Linhart Scharpf von Konrad Wagner von Schlüsselfeld (Contz wagner von Schlusselfeld) seinen Sohn zurück, den dieser in Gefangenschaft hält sowie 20 Gulden für die Atzung.
Neun Jahre nach der Verpfändung löst Bischof Rudolf das Amt wieder aus den Händen der Ofner und leiht von Albrecht von Biberehren (Albrechten von Biberern) 2800 Gulden, die jährlich mit 140 Gulden zu verzinsen sind, wofür er ihm die Bede, Rent und Gefelle von Stadt und Amt Röttingen einsetzt.
Zwischen Philipp von Weinsberg (Philips von Weinsperg), der elter zum Raigelberg, und zwischen Albrecht von Biberehren (Albrechten von Bibereren) tragen sich etliche Streitigkeiten über Bieberehren (Biberern) zu, die durch Unterhändler vertragen werden. Streitpunkte sind der dortige Wald, ihre Befestigungen in Bieberehren, die Gemeindewiesen (gemainen wasen), der Frondienst von Albrechts Zinsmännern, die Leibeigenen und eine Scheune, welche am graben liegt.
Unter Bischof Lorenz von Bibra werden Röttingen und die anderen Ortschaften dem Ritter Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach (Hern Hansen Fuchsen Rittern) für 2800 Gulden verschrieben. Um dies durchführen zu können werden mit dem Geld von Johann Fuchs die Nachkommen Albrechts von Biberehren (Albrechten von Bibererns) ausbezahlt. Unter dem Quellenbeleg finden sich beide Reverse.
Der Hofmeister Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach pfändet für 2800 Gulden auf Röttingen (Rottingen), Sondernhofen (Sondernhofen), Riedenheim (Rieden), Bolzhausen (Bolzhausen), Sächsenheim(Sechstenheim) und Aufstetten (Aufstetten) einen jährlichen Zins von 140 Gulden. Um dieses Rechtsgeschäft durchführen zu können werden mit der Hauptsumme die Nachkommen Albrechts von Biberehren (Albrechten von Biberern) ausbezahlt.