Der Konvent des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach) setzt den Abt Kraft von Biberehren (Craften von Biberern) ab. An seiner Stelle wird Hildebrand Zollner (Hiltpranten zolner) eingesetzt. Der Konvent bittet Bischof Johann von Egloffstein und sein Domkapitel um Hilfe, Schutz und Schirm.
Das Jägermeisteramt des Hochstifts Würzburg geht von den Grafen von Truhendingen (Truhendingen) mit Bewilligung Bischof Johanns von Egloffstein an Erkinger von Seinsheim (Erckingern von Sainsheim zum Steffansberg) und damit an die von Seinsheim über. Diese empfangen das Amt erblich in männlicher Linie. Ebenso empfangen sie das Amt später auch von Bischof Johann von Brunn. Später erhalten die Herren von Schwarzenberg (Schwartzenberg), als Nachkommen der von Seinsheim, das Amt.
Bischof Johann von Brunn schreibt Graf Johann von Katzenelnbogen (Hansen von Catzenelnbogen), dass er mitbekommen habe, wie Graf Wilhelm von Henneberg (wilhelm von Hennenberg) ihm einen Brief gezeigt hat. In diesem Brief heißt es, Graf von Henneberg habe die Dornberger Lehen mit allem Zugehörigen, Rechten und Gerichten von seinem Vorgänger Bischof Johann von Egloffstein erhalten und von ihm, Bischof Johann von Brunn, empfangen. Daher verweist der Bischof in Lehensangelegenheiten auf den Grafen von Henneberg. Sollte der Graf von Katzenelnbogen die Lehen vom Grafen von Henneberg übernehmen, so würde der Bischof ihn von der Pflicht ledig sprechen.