In Nürnberg (Nuremberg) wird durch den Kurfürsten von der Pfalz, Ludiwg V. der Friedfertige (Ludwigen am Rein), ein Vertrag zwischen den Städten Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg), Hal und Bad Windsheim (windsheim) sowie Bischof Johann von Egloffstein ein Vertrag geschlossen. Dieser besagt zum einen, dass alle Parteien vertragen und die Gefangenen von einer alten Urfehde befreit sind. Zum anderen, dass das Schloss Messelhausen (schlos mestelhausen) dem Kurfürsten zusteht und alle anderen sonderbaren Preise erlassen sind.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet den Grafen von Rineck (grafen von rineck) Rothenfels (Rottenfles). Die Verpfändung und das was zwischen ihnen und Gottfried Voit von Rieneck (gotz voiten von Rineck) abgemacht wird, wird als Revers festgehalten. Dies liegt bei den anderen Reversen über das Amt.
Bezüglich der Steuer und der Bede der Bürger von Rothenfels (Rottenfels) gibt es zwischen Bischof Johann von Egloffstein und Gottfried Voit von Rieneck (Gotz voiten von Rineck) Missverständnisse. Bischof Johann erteilt fünf Adelsmännern die Erlaubnis, das was sie zwischen sich besprechen auch so beizubehalten. Diese legen fest, dass alle Streitigkeiten sowie weltlichen und geistlichen Fehden aufgelöst werden. Gottfried Voit von Rieneck soll Bischof Johann 1500 Gulden, die er auf der Stadt Würzburg hat, überlassen und dies quitieren. Dafür gibt Bischof Johann Gottfried Voit von Rieneck und seinen Erben die Steuer und Bede im Amt Rothenfels für die nächsten zehn Jahre, welche immer an Petri Cathedra erhoben wird. Wenn diese Jahre vorbei sind, dann sollen die beiden Parteien bei der Übereinstimmung bleiben. Die Kammerleute und andere Leute, die dem Amt Rothenfels zugehörig sind, sollen Gottfried Voit von Rieneck die nächsten fünf Jahre unterstehen. Diese Vertragsbestimmung versucht Bischof Johann in den Brief ans Domkapitel zu bringen. Zudem legt Bischof Johann in einem offenen Brief fest, dass die angesprochenen Kammerleute in den nächsten fünf Jahren den Voiten von Rieneck gehorsam sein müssen.
Zwei Jahre später verkauft Bischof Johann von Egloffstein das Schloss Rottenbauer, die Behausung und Kammern, mit all deren Nutzen, Freiheiten, Gerechtigkeiten, Herrlichkeiten, Rechten, Äckern, Wiesen, Leuten, Gütern, Zinsen, Gült, Handel, Wäldern, Gewässern, Weinen und Weiden für 600 Gulden an Peter Dege (petter dege) und Friedrich Kammerer (fritzen Cameren). Davon sollen sie ihm 550 Gulden bezahlen und die übrigen 50 Gulden verbauen. Der Bischof behält das ewige Recht auf Wiederlösung.
Auf die Bitte des Burggrafen von Nürnberg, Friedrich VI./I. von Hohenzollern (Burggraf friderichs zu nuremberg), am kaiserlichen Gerichtshof hat König Ruprecht I. von Wittelsbach (Konig Ruprecht) über die Rothenburger (die von Rottenburg) und alle über 14-Jährigen eine Acht verhängt. Bischof Johann von Egloffstein wird gebeten, sie weder zu bewirten, zu ernähren, aufzuhalten oder anzugreifen, solange sie gehorsam sind, bis die Acht aufgehoben ist.
Bischof Johann von Egloffstein, die Burggrafen von Nürnberg Johann III. und Friedrich VI./I. von Hohenzollern und die Rothenburger (die von Rottenburg) einigen sich. Es wird festgehalten, wie mit den eingenommenen Schlössern Herbolzheim (Haboltzheim), Endsee (Entsehe), Nordenbeg (Nortemberg), Lienthal und Gammesfeld (Gamesfeld) vorgegangen wird und wie Bebeauung, Hausrat, Hilfe, Brandschatzung und Gefangenen gehandhabt werden.
In dem Lehenbuch von Bischof Johann von Egloffstein ist festgehalten, dass Johann Haupt, Freimeister von Meiningen (hans haubt freimeister zu Mainingen), und das Kloster Frauenbreitungen kaufen drei Güter bei Rupperg (Ruperg) samt Zugehörungen bei Wasungen (wasingen) von dem in Walldorf (waltdorf ) ansässigen Konrad Wolf (contzen wolfen von Meinungen). Darüber liegen Briefe vor. Der Bischof bewilligt, dass die ihm nachfolgenden Bischöfe, das Hochstift Würzburg oder das Domkapitel die Güter für 62 Gulden zurückkaufen können, wenn sie dies wollen.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet an den Volkacher Bürger Friedrich Escherich (Fritzen Escherichen) 22 Malter der Getreide Gült. Diese besteht zur Hälfte aus Korn und zur Hälfte aus Hafer. Ebenso werden allen Zugehörungen der Gült bei Rügshofen (Rugshofen) und Dingolshausen (Dingotzhausen) mitverpfändet. Dafür bekommt der Bischof 175 Gulden von den Brüdern Konrad, Wilhelm und Michael Zollner (Conraden wilhelmen vnd Michaeln zolner). Die Widerlösung ist in einem Jahr vorbehalten.
Als Bischof Johann von Egloffstein die Stadt Nordenberg (Nortentberg) belagert, erleidet Johann Zobel (hans zobel zu Gibelstat) einen Schaden von etlichen Pferden. Johann Zobel erhält für diesen Schaden 260 Gulden von dem Bischof.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet das Schloss Rottenbauer ( Schloss Rottenbaur) und das Dorf Fuchsstadt (Fuchstat) mit all deren Zugehörungen für 250 Gulden an Peter Gündelwein (petter Gundelwein). Dem Hochstift Würzburg bleibt das Wiederlösungs- und Öfnungsrecht, sowie die Hälfte aller Gesellen und die Nutzung vorbehalten.