Graf Poppo von Henneberg-Coburg (Bopen) hinterließ nach seinem Tod keinen männlichen Erben. Sein Schwager Markgraf Otto V. von Brandenburg (Maggraue Ot von Brandenburg) fordert von Bischof Manegold von Neuenburg, dass die Lehen, die Graf Poppo in Bad Kissingen besaß, von heute an und auch fortwährend an dessen Schwester und ihre Söhne und Töchter weitergegeben wird. Bischof Manegold von Neuenburg weigert sich, woraufhin es zu einer Fehde und Angriffen zwischen den beiden Parteien kommt. Durch den Dompropst zu Würzburg und Grafen Heinrich von Stahelberg (Hainrich von Stahelberg) vertragen sich die beiden Seiten. Bischof Manegold von Neunenberg muss dem Markgrafen und dessen Erben die geforderten Lehen verleihen und der Markgraf muss dem Bischof 4000 Mark Silber zahlen.
Das Hochstift Würzburg besitzt für das Schloss und die Stadt Bad Königshofen im Grabfeld sowie für anderes das Lehensrecht. Als Graf Poppo von Henneberg-Coburg (Bop von Hennenberg), der Sohn von Graf Hermann von Henneberg (Graue Hermans), stirbt, hinterlässt er eine Tochter, die mit dem Markgrafen Otto von Brandenburg (Marggraue Oten von Brandenburg) vermählt ist. Der Markgraf möchte die Lehen, die an seine Frau fallen, und fordert diese von Bischof Manegold von Neuenburg. Dieser weigert sich ihm das Lehen zu geben, da es sich um Mannlehen handelt und dieses nicht an die Tochter fällt. Daher kommt es zwischen den beiden zu einer Fehde und Angriffen. Der Streit wird durch den Würzburger Dompropst und Grafen Heinrich von Stahlberg (Hainrichen von Stahelberg) auf die Weise geschlichtet, dass der Markgraf dem Bischof 4000 Mark Silber für das Lehen bezahlt.
Da die nach Graf Poppo VII. von Henneberg (graff Boppen von Hennenberg) bennanten, weltlichen Städte Bad Kissingen (Kissingen), Rottenstein (Rottenstein), Steinau an der Straße (Steinaw) und Königshofen (Konigshofen) nicht mehr Lehen des Hochstifts sind, gab es wenig Kontakt zwischen Bischof Manegold von Neuenburg und Markgraf Ottot V. von Brandenburg (Marggrauen Otten dem langen zu Brandenburg). Graf Heinrich Stahelberg (graff Heinrichen von Stahelberg) verhandelt zwischen den beiden einen Vertrag aus, welcher beinhaltet, dass der Bischof dem Markgrafen die Stadt Bad Kissingen, das Schloss Steinau, das Schloss Rottenstein und die Stadt Königshofen zu Lehen gibt und der Markgraf dafür dem Bischof 4000 Mark Silber gibt.