Gottfried von Seinsheim (Gotz von Seinsheim) verkauft Bischof Rudolf von Scherenberg seine Rechte an dem Halsgericht, dem Dorfgericht und dem Hubgericht von Randersacker (Randersacker). Weiterhin acht Fuder Weingült, auch Hubwein genannt, jährlich achtzehn Pfund Hubgeld und die Hälfte des kleinen Zolls, auch Vogtzoll im Dorf und der Mark und am Main. Außerdem 40 Hubhühner, die von den Hütern der Weingärten gegeben werden, sowie zehn böhmische Gulden, drei Lammbäuche und sechs Kapaun, die vom Schrot- und Büttelamt gegeben werden. Zuletzt die Einnahmen der Metzger, Bäcker und Krämer auf dem Radersackerer Markt und was er sonst durch seine Leute, Güter und Zu- und Eingehörungen einnimmt. Der Bischof bezahlt ihm dafür 3000 Gulden, jedoch mit vielen Zusätzen.
Gottfried von Seinsheim (Gotz von Seinsheim) ist bereit, das Kammergericht von Randersacker (Randersacker) als Lehen zu erhalten. Er verschreibt sich Bischof Rudolf von Scherenberg, dass er das sich das Gericht, sollte es ein Lehen werden, zu eigen machen würde. Könnten er und seine Erben das nicht übernehmen, müssen sie dem Bischof 400 Gulden bezahlen.
Gottfried von Seinsheim (Gotz von Sainsheim) gibt Bischof Rudolf eine Quittung über dessen Schulden, Schuldbriefe, gerichtlichen Urteile und Forderungen.