Bernhard von Liebenstein (Liebenstain) und seine Frau Margaretha von Hutten (Hutten) verkaufen ihren Edelmannssitz mitsamt dessen Gefällen und Zugehörungen in Arnstein (Arnstain), Binsbach (Binsbach), Eßleben (Esleben), Stettbach (Stettbach), Bibergau (Bibergaw), Dürrhof (Durhove), Gambach (Gambach) und in einem nicht näher identifizierbaren Ort Gaynaw für 10000 Gulden an Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt. Dieser verschreibt ihnen für den Fall der Nichtzahlung das Amt Jagstberg (Jagstberg).
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 3: Die Bischofsreihe von 1455 bis 1617 (Germania Sacra, Neue Folge 13: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1978.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschreibt Bernhard von Liebenstein (Bernhart von Liebenstain) und seiner Ehefrau Margaretha von Hutten (Margareth von hutten) alle Zinsen, Gülte, Gefälle und Nutzungen im Amt Jagstberg (Jagstberg) für 7800 Gulden auf Wiederlösung. Bischof Friedrich von Wirsberg lässt Bernhard das Amt des Amtsmannes übertragen. Ausgenommen sind dabei die geistliche Jurisdiktion, der Landgerichtszwang und weitere Rechte.