Fries schreibt, dass er über die genauen Aufgaben, die die Inhaber des Grasmarschallamts erfüllen müssen, nur unzulänglich Informationen finden konnte. Er geht aber davon aus, dass die Amtleute dafür Sorge tragen sollten, dass Wiesen und Weiden in Ordnung gehalten werden sollten. Er schließt dies daraus, dass die Bischöfe von Würzburg stets Ämter verteilten, damit für einen bestimmten Bereich Sorge getragen werden sollte. Dabei nennt er folgende übliche Aufgabenbereiche und Ämter: Ämter für den Wildbann, Wälder, Forste, die tägliche Hofhaltung (wildban, welde, forste, und die tagliche hofhaltung), das Amt des Jägermeisters und des Försters (Jagermaister, forstere), des Mundschenks, das Bratspeisamt (amptleut, uber den Butgel Bratspeis), der Kaplan (Caplane) und gefreite Ämter (Fieterambt) des Bistums.
Im Hochstift Würzburg gab es früher drei Marschälle, den Obermarschall, den Untermarschall und den Grasmarschall. Über den Grasmarschall und sein Amt gibt es bereits einen Eintrag unter dem Buchstaben G. Im Folgenden soll vom Ober- und Untermarschall, ihrem Amt und den dazugehörigen Rechten, Nutzungsrechten und Gefällen die Rede sein. Zuerst folgt der Obermarschall.
Bischof Gottfried von Hohenlohe überträgt Brunwart und Volker Heußlein von Eußenheim (Brunwart und Volcker die Heusslin von Eisesshaim) das Grasmarschallamt.
Bischof Wolfram von Grumbach überträgt den Brüdern Brunwart, Volker und Herold Heußlein von Eußenheim (Brunwart, Herold, und Volckger, die Heusslin gebrudere) das Grasmarschallamt.
Bischof Hermann Hummel von Lichtenberg überträgt Volker, Heinrich, Berthold und Herold Heußlein (Volker, Hainrich, Berthold vnd Herold die Heusslein) das Grasmarschallamt. Auch sein Gegenspieler Bischof Otto von Wolfskeel überträgt das Grasmarschallamt an Volker, Hermann und Berthold Heußlein (Volcker, Herman und Berthold die Heusslin)..