Herzog Friedrich III. von Sachsen (Hertzog Friderich) und Herzog Johann von Sachsen (Hertzog Johanns zu Sachsen) lassen eine Schrift ausgeben. Diese besagt, dass die Lehensmänner sowie die armen Leute, welche der Ritterschaft im Raum Coburg (Coburgischen) und weiteren Adeligen unterstehen, aus Würzburg (Wurtzburgisch), Bamberg (Bambergisch) und der Markgrafschaft Brandenburg (MarggrafischHertzog wilhelmen) einen seligen Brief ausstellen lassen, womit sie von der Abgabe befreit sind. Dies geschieht vermutlich deshalb, da auf dem Reichstag zu Augsburg (Augsburg) ein Beschluss gefasst wird, welcher jedem Fürsten vorschreibt eine Abgabe zur Finanzierung der königlichen Regierung und des Kammergerichts beizusteuern.
Die Ritterschaft versucht Bamberg (Bamberg) und dessen Domkapitel von ihrem Vorgehen zu überzeugen und bittet diese, die Einführung der Steuern nicht zu gestatten. Zudem erbitten sie deren Unterstützung und die Freistellung ihrer Schlösser, Städte und Befestigungen von den Steuern, damit das alte Recht und ihre Freiheiten bestehen bleiben. Zusätzlich erhoffen sie sich von Bamberg, dass diese Würzburg (wurtzburg) und dessen Domkapitel sowie auch die Markgrafschaft Brandenburg (marggrafen) von ihrem Anliegen überzeugt.
Aufgrund der neu eingeführten Abgabe versammelt sich die Ritterschaft in Schweinfurt (Schweinfurt) und schicken Konrad von Künsberg ( Conraden von kindsbergk), Martin von Truchsess (Martin Truchses), Konrad marschalk, Martin von Redwitz (Martin von Redwitz) und Karl von Wiesenheit (Caroln von Wisenthait) nach Bamberg (Bamberg). Diese tragen ihr Anliegen dem Bischof vor. Sie beklagen die neue Steuer, die ihrer Meinung nach gegen das alte Recht und ihre Freiheiten verstößt. Die Ritterschaft und ihre Anhänger beschließen die Steuer nicht zu dulden, sich zu widersetzen und diese nicht zu zahlen. Hierfür suchen sie Unterstützung von Bamberg (bamberg), Würzburg (wurtzburgk) und der Markgrafschaft Brandenburg (Brandenburg).
Bamberg (Bamberg) und der Rat des Domkapitels geben der Ritterschft eine Antwort. Die Ritterschaft soll sich mit ihren Anliegen an deren eigenen Landesherren wenden.
Die drei Fürsten haben sich weder der Anliegen ihres Adels angenommen, noch eine eindeutige Antwort darauf abgegeben.
Die Gesandten der Ritterschaft richten Bamberg und dessen Domkapitel aus, da sie deren Bitte nicht nachgehen, dass diese sie im Falle einer Bedrohung des Hochstifts nicht unterstützen werden.
Bischof Lorenz von Bibra und dessen Domkapitel antworten wiederum auf die Rückmeldung der Gesandten der Ritterschaft. Sie sichern der Ritterschaft ihre Unterstützung bei deren Anliegen zu. Der Bischof und dessen Domkapitel sind sich bewusst, dass das Hochstift dem Adel beisteht und sich der Bischof um deren Anliegen kümmert. Die Städte und Landschaften fühlen sich in ihren Rechten und Freiheiten vom Adel eingeschränkt, weshalb sie eine Niederschrift jener nach dem alten Recht fordern. Diese Forderung resultiert aus den Beschlüssen des Reichstags zu Augsburg. Lorenz von Bibra hatte sich zum Zeitpunkt des Beschlusses unparteiisch verhalten, wodurch die Abgabe eingeführt wurde. Nun beschließt er auf die Forderung der Ritterschaft eine Antwort zu geben.
Es findet eine Versammlung in Würzburg (wurtzburg) statt. Die dort festgehaltenen Beschlüsse werden als Schreiben an die Gesandten übergeben. Die Städte Bamberg ( Bamberg) und Würzburg haben sich auf eine Antwort, die Beschlüsse betreffend, geeinigt. Bevor sie diese weitergeben, besprechen sie sich mit der Markgrafschaft Brandenburg (Brandenburg). Die endgültige Antwort der drei Fürsten wird für gut befunden und dem Kaiser oder dem Reichsregiment vorgelegt. Durch diese Handlung werden weitere Unruhen verhindert.
Der Adel schickt eine Botschaft gemeinsam mit der Nachricht der Fürsten an den Kaiser und das Reichsregiment. Dabei wird folgende Forderung gestellt: Der Artikel im Reichsabschied, den Adel betreffend, soll noch einmal geändert werden und nicht zwingend vorgeschrieben sein.
Die Ritterschaft in Franken und anderer Orte haben sich darauf geeinigt sich dem Beschluss des Reichstags zu Augsburg zu widersetzen und fordern eine Handhabung nach altem Recht. Die Abgabe stellt eine Neuerung dar, die der Regelung des alten Rechts widerspricht. Aufgrunddessen fordern sie eine gerichtliche Abhandlung.