Graf Wilhelm IV. von Henneberg (Graue Wilhelm von Hennenberg) hatte verlauten lassen, dass das Marschallamt nicht mehr Einnahmen oder Zugehörungen hätte als die sechs Morgen Wein am Main bei Schweinfurt, in deren Besitz er durch seine Vorgebung kam. Dazu der Spielplatz und das Scholderamt, nicht nur in Würzburg, sondern im ganzen Hochstift. Er selbst, sein Vater und vorangegangene Verwandten haben das Marschallamt mit seinen Zu- und Eingehörungen empfangen, mitsamt den Gütern, den Rechten und Gerechtigkeiten, die sie unter den Marschällen der von Bibra (Bibra) und von der Kere (Kere) sowie den Vogten von Salzburg ( voiten von Saltzburg) verleihen.
Bischof Lorenz von Bibra: Im ersten Lehenbuch von Bischof Lorenz von Bibra steht auf dem elften Blatt, dass Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen (Wilhelm von Hennenberg) das Marschallamt des Hochstifts Würzburg zu Mannlehen empfängt, wie zuvor sein Vater.
Irrungen zwischen Bischof Lorenz von Bibra und Graf Wilhelm von Henneberg Schleusingen (Graue Wilhelmen) bezüglich des Marschallamtes finden sich in den Gerichtsbüchern.
Bischof Lorenz von Bibra und Graf Wilhelm IV. von Henneberg (Graue Wilhelm von Hennenberg) lassen ihre Streitigkeiten von Bischof Georg von Ebnet zu Bamberg (Bischofe Georgen zu Bamberg) verhandeln. Graf Wilhelm bringt vor, dass die Grafschaft der Henneberger vor langer Zeit vom Stift mit dem Amt des Marschalls sowie all seinen Rechten und Zugehörungen belehnt worden sei. Als er die Kanzlei um eine Bestätigung und eine Auflistung der Zugehörigkeiten gebeten habe, bekam er keinen Lehenbrief darüber und ihm wurden die Rechte entzogen. Daher bittet er nochmals um ein Verzeichnis aus den Saalbüchern, was zu seinem Marschallamt gehört und was nicht. Es zeigt sich, dass die Grafschaft der Henneberger das Marschallamt von Würzburg zu Lehen bekommen haben und Würzburg sich bisher gegenüber den Hennebergern immer gnädig gezeigt hat. Es wird bestätigt, dass das Marschallamt an Graf Wilhelm verliehen worden ist, in der Form, wie es bereits seine Vorfahren innehatten. Die Registrierung im Saalbuch und der Lehenbrief sollen ihm nicht verwehrt werden. Zudem gedenkt das Hochstift die Belehnung nicht zu ändern und dafür zu sorgen, dass Graf Wilhelm zu seinem Recht gelangt. Dabei bleibt es und während der gesamten Amtszeit von Bischof Lorenz gibt es darüber keine Konflikte mehr.
Die Würzburger Räte bestätigen erneut, dass die Entlehnung des Marschallamtes an Graf Wilhelm IV. von Henneberg und seine Erben rechtens ist und es zu keinen weiteren Streitigkeiten kommen soll. Die Anschuldigungen, dass Graf Wilhelm IV. und sein Vater dieses Amt nie innegehabt hätten, kann nicht bestätigt werden, ebenso dass sie sich durch den Empfang dieser Lehen schuldig gemacht hätten.
Als Bischof Konrad von Thüngen seine Regierung antritt, ist er mit Graf Wilhelm IV. von Henneberg (Graue Wilhelmen) aufgrund von Streitigkeiten zwischen dem Stift Würzburg und der Grafschaft Henneberg in Bamberg zusammengekommen. In Bamberg wird beschlossen, dass die Belehnung des Grafen mit dem Marschallamt samt seiner Rechte und Zugehörungen rechtens sei. Um weitere Streitigkeiten zu verhindern, soll Graf Wilhelm nun auch ein Lehensbrief ausgestellt werden. Einige der Angelegenheiten können jedoch nicht geklärt werden und werden deshalb vertagt.
[...]Die Hennenberger reiten zu ihrem Herren um Bescheid zu geben, dass Graf Wilhelm das Marschallamt und andere seiner Lehen empfangen möchte, wie es zuvor sein Vater und er selbst zweimal gemacht haben. Diesbezüglich wurde in Bamberg ein Vertrag aufgesetzt, welcher im Bamberger Gebrechenbuch registriert ist. Im Anschluss kommt Graf Wilhlem IV. von Henneberg nach Würzburg und empfängt von Bischof Konrad von Thüngen im Stift Würzburg das Marschallamt. So wie zuvor sein Vater es empfangen hat und es an ihn weiter verlieh, wird er es ebenfalls an seine Erben weiter verleihen.
Bischof Konrad von Thüngen lässt anzeigen, dass er Graf Wilhelm (Graue Wilhelm) und seinen Forderungen von Rechtswegen nichts schuldig sei. Als aber Graf Wilhelm auf die Rückgabe des Marschallamtes beharrt und einen besiegelten Brief offenlegt, leiht Bischof Konrad von Thüngen Graf Wolfgang (Wolfen) die besagten Lehen, aber gegen die Rückgabe des Marschallamtes protesiert er. Bezüglich der Rückgabe des Amtes lässt er seinen Rat und ein Konzil zusammentreten.
Nach der Rücknahme des Marschallamtes schickt Graf Wilhelm IV. von Henneberg einen seiner Räte, Doktor Peter von Grindelsheim (Peter von Grindelshaim) und seinen Amtmann von Mainberg (Endresen von der Kere) nach Würzburg. Er verfolgt die Absicht, bei seinem Leben einen Vertrag zwischen seinen Söhnen aufzusetzen, damit nach seinem Tod kein Streit zwischen diesen bezüglich des Erbes entsteht. Deshalb verordnet er seinen Grafen Wolfgang II. (Wolfen), Bischof Konrad von Thüngen aufzusuchen und ist entschlossen ihm die Würzburgischen Lehen zu übergeben mit der Bitte, dass er ihm diese gütig verleihe. Nachdem Graf Wilhelm das Marschallamt des Stifts Würzburg sowie sechs Morgen Weingarten, welche zu Schweinfurt gehören, vom Stift Würzburg bisher zu Lehen getragen hat, will er diese dem Stift abtreten.
Nach dem Tod des Grafen Wolgang II. von Henneberg (Grauen Wolfen) empfängt die Lehen sein Bruder Georg Ernst (Georg Ernst). Das Marschallamt ist nicht nur unempfangen, sondern auch ungerechtfertig geblieben.