Die Ordnung der Seiler findet sich in liber 2 diversarum formarum Conradi. [Nachtragshand: Diese enthält Informationen zu falschem Hanf, dem Vorkauf von Hanf, der Netzung, Vermischung mit Flachs, Bast, Haaren, altem Seil, Stör, Seilern für den Adel, zur Bruderschaft, Richtern, zu vier Meistern und zur Bußverrechnung.]
Bischof Rudolf von Scherenberg bestätigt die Freiheit und Ordnung der Seiler. Da sein Hofmeister auf Grund seiner sonstigen Arbeiten die Aufsicht darüber nicht ausüben kann, ernennt der Bischof Oswald von Weiler (oswalten von weiler) als seinen Oberschultheiß des Hochstifts Würzburg (wirtzburg). Dieser und dessen Erben sollen die Richter und Sprecher der Brunderschaft der Seiler sein. Sie bekommen das Amt als Mannlehen verliehen.
Meister des Seiler-Handwerks aus Haßfurt (Hasfurt), Ebern (Ebern), Gerolzhofen (Geroltzhofen), Münnerstadt (Munerstat), Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen), Volkach (volckach), Seßlach (Seslach), Coburg (Coburg), Königsberg in Bayern (Konigsberg), Lohr am Main (Loer), Tauberbischofsheim (Bischofsheim an der thauber), Schweinfurt (Schweinfurt), Bamberg (Bamberg), Forchheim (vorcheim), Kitzingen (Kitzingen) und Neustadt an der Aisch (Newenstat an der Eisch) beklagen bei Bischof Rudolf von Scherenberg, dass es durch ausländische Seiler zu Unordnungen kommt, die es zuvor nicht gegeben hat. Sie beziehen sich besonders auf die Steuern und falsche Seile. Die Meister bitten den Bischof ihnen eine Ordnung und Freiheit zu geben. Rudolf von Scherenberg geht der Bitte nach und verordnet, dass sein Hofmeister der Sprecher und Richter der Seiler sein soll.
Bischof Lorenz von Bibra bestätigt die Seilerordnung.
Bischof Friedrich von Wirsberg bestätigt die Seilerordnung.