Bischof Konrad von Thüngen schreibt der Ritterschaft, was ihre Abgesandten ihm vorgetragen haben. Er meint, dass in der Einigung des Schwäbischen Bunds Frieden und Recht den höchsten Stellenwert haben und die Handhabung dessen das Ziel des Bunds sei. Kaiser und Bund möchten gegen niemanden etwas unternehmen, das gegen die Reichsordnung oder den Landfrieden verstößt. Es werden jedoch etliche Adlige von den Hauptleuten des Schwäbischen Bunds des Friedensbruches bezichtigt und es wird gefordert, dass die Beschuldigten sich vor Gericht äußern müssen. Dies ist aus der Sicht des Bischofs gerechtfertigt, weshalb er es für das Beste hält, dass sich die Beschuldigten verantworten und versuchen, ihre Unschuld zu beweisen. Seit dem Rittertag zu Schweinfurt ist die Ritterschaft viel umhergezogen und hat viel geworben, was gegen den Landfrieden verstößt. Damit ihrem Begehren, den Heereszug des Schwäbischen Bunds abzuwenden, stattgegeben wird, soll sie dies zukünftig unterlassen.
Doktor Eucharius Steinmetz (Eucharius Steinmitz) schickt einen Ratschlag an Doktor Nikolaus Geise von Hanau (Niclas Geisz von Hanaw), den dieser gegen den Vertrag auf dem Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurtischen), vorbringen soll. Weitere Schriften von Bischof Konrad von Thüngen bezüglich des Heereszugs des Schwäbischen Bunds an die Ritterschaft befinden sich im Büschel Ritterschaft.
Die Bischöfe der drei Hochstifte Würzburg (Wirtzburg), Bamberg (Bamberg) und Eichstätt (aistat) beschließen, dass sie ihre Räte und zwei Kapitelsherren aus ihren Domkapitel auf den Rittertag zu Bad Windsheim (windsheim) schicken, um zu beratschlagen, was sie der Ritterschaft auf ihre Werbung antworten sollen.
Laut der Ritterschaft sei es nötig, dass, wenn sie einen neuen Rittertag ansetzen, die Fürsten dort persönlich erscheinen. Man einigt sich jedoch darauf, dass die Fürsten ihre Räte und deren Domkapitel Gesandte schicken, um sich anzuhören, was die Ritterschaft zu sagen hat. Dadurch käme es zu weniger Auseinandersetzungen. Die Gesandten sollen dann das Vorgetragene an ihre Fürsten und Domkapitel weitergeben.
Die Bischöflichen Räte und jeweils der Domdechant und ein Domherr des Domkapitels der drei Hochstifte Bamberg (Bamberg), Würzburg (Wirtzburg) und Eichstätt (aistat) treffen sich, um sich zu besprechen. Damit auf dem Rittertag zu Bad Windsheim jedoch keine Fortschritte gemacht werden, ist es den Fürsten nicht nötig, der Ritterschaft auf ihr Werben zu antworten. Sollten sie jedoch einen weiteren Rittertag ausrufen, zu dem sie die Fürsten einladen, sollen sie sich dermaßen erzeigen, dass es den Fürsten entgegenkommt.
Sollte die Ritterschaft auf dem angesetzten Rittertag einen neuen Vertrag oder eine neue Einigung formulieren und beschließen wollen, so sollen die Fürsten und Domkapitel Zeit zum beratschlagen bekommen, was sie der Ritterschaft darauf antworten.
Ein Bündnis der Ritterschaft wäre den Fürsten nachteilig, wie sich durch den Schriftverkehr unter ihnen gezeigt hat. Jeder Fürst soll sich mit seiner jeweiligen Ritterschaft in Verbindung setzen, ihre Beschwerden anhören und diese versuchen abzuwenden.
Der Bischof von Eichstätt Gabriel von Eyb schlägt vor, man solle Erzherzog Ferdinand (Ferdinanden) schreiben und ihn darum bitten, ein Strafmandat an die Ritterschaft ausgehen zu lassen, um ein Bündnis oder eine Einigung dieser zu verhindern. Sollte dies geschehen, würde sie dies von einem erneuten Zusammenschluss abhalten.
Der Würzburger Bischof Konrad von Thüngen beschwert sich über den Vertrag der Ritterschaft, in dem steht, dass sich die gewählten Hauptleute und Räte jährlich mit den Fürsten treffen sollen, um den Vertrag zu überarbeiten. Dies ist laut dem Bischof für alle Fürsten und Reichsstände unzumutbar.
Fürsten, Grafen, Herren und Ritterschaft schreiben den Rittertag zu Bad Windsheim (windsheim) aus, um über Beschwerden zu reden, zu beratschlagen und zu verhandeln, damit sie zukünftig eine starke Gemeinschaft bilden können. Dazu erhalten sie von den Fürsten Geleit.