Die Untertanen der Ritterschaft, die in den Ämtern des Hochstifts leben, werden zum Teil entgegen althergekommenen Rechts beschwert und vor Gerichte geladen. Wenn sich die Ritterschaft darüber beklagt, wird den Amtleuten und Richtern geglaubt und nicht ihnen. Dies führt dazu, dass sie stets zum Klagen gezwungen werden, es jedoch zu keinem Austrag kommt. Das verstößt gegen altes Recht.
Möchte ein Adliger etwas in der Stadt tun und dafür Geleit ersuchen, so wird ihm dies nicht gestattet, wenn er sich gegenüber einem Domherrn aufrührerisch oder ungehorsam verhalten hat. Die Verweigerung des Geleits geht dabei vom Domherrn aus. Keiner der Prokuratoren wagt es, in diesem Punkt dem Domherrn zu widersprechen.
Wenn ein Lehen des Adels an das Hochstift heimfällt, soll dieses auch wieder an den weltlichen Adel verliehen werden. Sonst bleibt der Adel mit der Zeit nichts mehr.
Zusicherungen, die den Vorfahren der Ritterschaft gemacht wurden, werden nicht eingehalten.
Rechte, die die Ritterschaft durch Urteile erlangt, sollen für sie vom Bischof als Landesfürst schnellstmöglich durchgesetzt werden.
Durch die Errichtung neuer Schäfereien entsteht der Ritterschaft ein Nachteil und Schaden.
Die Ritterschaft wird aus Klöstern ausgeschlossen, obwohl diese von und für Adlige gestiftet wurden.
Wenn sich ein Adliger rechtlich für die Leute seines Landesfürsten oder den Bischof einsetzt, soll er dabei unterstützt und geschützt werden.
Es folgen weitere Gebrechen der Ritterschaft. Für die Handlung, die gegen Stefan Zollner von Halberg (Steffan Zolner) und Johanser begangen wurden, soll ein Sendbrief zur Gefangennahme ausgehen.
Die Ritterschaft verlangt die Einhaltung der Zentgerichtsreformation.