Es soll die Bestätigung von Übergaben und andere Verträge vor dem Landgericht zu Würzburg (wirtzburg) bedacht werden, denn diese ergehen ohne die Einrede der Beklagten. Dies ist widerrechtlich, denn es soll die Einrede des Anderen zuerst angehört werden.
Es soll die Einhaltung der Reformation der Geistlichen Gerichte bedacht und nach Verfehlungen gesucht werden.
Es soll kostbare Kleidung, prächtiger Schmuck und Tagleistung der Frauen, Schwestern und Töchter der Ritterschaft bedacht werden.
Es soll das Zutrinken bedacht werden und ob es gestattet ist, seinem Gegenüber ein Maß zu geben.
Es soll bedacht werden, wie Nötigung und Raub innerhalb der Ritterschaft zu verhindern sind.
Das Kloster Wechsterswinkel (wechterswinckel) und andere Klöster sollen reformiert oder in Ordnung gebracht werden. Es soll ein Vorsteher eingesetzt werden, der den Besitz des Klosters nicht verschwendet.
Erbschaftsangelegenheiten sollen zügig abgehandelt werden.
Fürsten sollen ihre Landgerichte - namentlich Würzburg (wirtzburg) - nur mit verständigen Leuten besetzen.
Der würzburger Bischof soll acht Mal pro Jahr ein Hof- und Manngericht abhalten, um den Rechtsstreit zu Ende zu bringen. Das gefällte Urteil soll er als Landesfürst auch vollstrecken.
Adlige sollen weder den Fürsten noch anderen geistlichen Personen etwas verkaufen.