Es folgt die Klage der Ritterschaft gegen das Hochstift Bamberg. Der Bischof soll seine Hofräte, Amtsleute, Diener und andere einbinden, damit sie nicht auf Gaben oder Geschenke anderer angewiesen sind. Auch will der Bischof keinen vom Adel anhören, ohne dass zwei oder drei Kapitelsherrn anwesend sind. Beim vorherigen Bischof hatten sie immer freien Zugang.
Bischof Konrad von Thüngen stammt aus einer Adelsfamilie und möchte der Ritterschaft soweit förderlich sein, wie ihm als Fürst des Heiligen Römischen Reiches zusteht. Er möchte sich mit der Ritterschaft gut stellen und in ihrem Sinne handeln. Er muss ich jedoch auch selbst vor Schaden schützen, weshalb es ihm leid tut, sollte er nachteilhaft für die Ritterschaft handeln.
Die Ritterschaft ruft abermals einen Rittertag für den Vorabend von Pauli Conversio zu Schweinfurt (Schweinfurt) aus. Diese Versammlung wird einberufen, nachdem etliche Güter, die zuvor seit langem im Besitz der Familien der Ritter waren, an andere Adlige gehen sollen. Dies wird jedoch abgewendet.
Fürsten, Grafen, Herren und Ritterschaft senden etliche Gesandte zu Bischof Konrad von Thüngen und seinem Domkapitel. Sie lassen diesen ausrichten, dass der Adel durch Beschwerden aus Franken und den Umländern und den daraus resultierenden Handlungen vom Kaiser sowie den Reichsständen verdächtigt wird. Aufgrund der ungerechten Behandlung im Jahr 1522, und damit dies zukünfitg nicht mehr vorkommt, schließen sie sich zusammen, wie ihre Vorfahren dies in einer solchen Situation auch getan haben. Sie bitten den Bischof und das Domkapitel um Unterstützung. Diese sollen sie vor unrechtmäßigen Handlungen schützen, wie deren Vorgänger dies auch bei ihren Vorfahren getan haben.
Der Vertrag auf dem Rittertag zu Schweinfurt wird geschlossen, da die Vertragspartner sehen, wie anderen Adligen unrechtmäßig Güter entwendet werden.
Kaiser Karl V. hat vor, den Gemeinen Pfennig von den fränksichen Adligen einzunehemen. Die fränkischen Fürsten teilen der Ritterschaft mit, dass sie vorhaben den Kaiser in seinem Vorhaben zu unterstützen.
Bischof und Domkapitel sollen alte Verträge mit der Ritterschaft berücksichtigen, in denen steht, dass sie sich in Bund oder Bündnis begeben wollen. Sie sollen den Gemeinen Pfennig keinen Auswärtigen zukommen lassen, da diese dadurch die Möglichkeit bekommen durch das Hochstift zu ziehen und dem Adel und anderen Stiftsangehörigen Schaden zuzufügen. Dechant und Domkapitel erhalten ebenfalls ein Schreiben der Ritterschaft.
Bischof Konrad von Thüngen leitet seine Antwort an die Ritterschaft samt der Einigung der Adligen und der Schrift der Hauptmänner an sein Ratsmitglied Doktor Nikolaus Geise von Hanau (rath doctori Hanaw) in Nürnberg (Nuremberg) weiter. Dieser schreibt ihm zurück.
Bischof Konrad von Thüngen will eine Reiterei zu Pfalzgraf Ludwig V. (pfaltzgrafe Ludwigen) schicken, doch seine Amtsleute und Diener verweigern sich dem. Als er sie doch dazu bewegen kann, wird der Reiterdienst widerrufen. Daraufhin kündigen etliche Personen ihr Amt auf. Dies wird der Ritterschaft in schriftlicher Form auf dem Rittertag zu Schweinfurt mitgeteilt. Es sollen sich etliche vom Adel in seinen Dienst begeben.
Fürsten, Grafen und Ritterschaft schreiben Bischof Konrad von Thüngen auf dem Rittertag zu Bamberg (Bamberg), dass sie sich auf dem vorherigen Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) eingefunden und einen Vertrag geschlossen haben, damit Frieden, Recht und Einigkeit erhalten bleiben. Seitdem dieser Vertrag besteht, konnten zuvor stattfindende Missbräuche verhindert werden. Sie bitten die Fränkischen Fürsten zur Unterstützung der Erhaltung der Fürstentümer und Spitäler des Adels zu Franken. Außerdem berichten sie, dass der Würzburger Bischof noch nicht dem Schwäbischen Bund beigetreten ist. Der Schwäbische Bund ist entschlossen, einen Heereszug in Franken zu unternehmen und fordert viele vom Adel dazu auf, am Dienstag nach Exaudi nach Nördlingen (Nordlingen) zu ziehen. Dieser Aufforderung will die Ritterschaft jedoch nicht nachkommen.