2. Etliche Adlige sitzen unter anderen Fürsten und sind ohne Eigentum und Obrigkeit des Hochstifts Würzburg. Diese weigern sich den Vertrag anzunehmen, wollen aber trotzdem für ihre Schäden entschädigt werden, obwohl ihnen wenig oder gar kein Schaden zugefügt wurde. Bischof Konrad von Thüngen rät ihnen, den Vertrag anzunehmen, um eine Entschädigung ihrer Schäden zu erhalten. Die Ritterschaft soll denen, die sich weigern den Vertrag anzuerkennen, schreiben, damit diese ihn doch annehmen.
Bischof Konrad von Thügen schreibt den Rittern des Ritterkantons Baunach (Baunach), die zu Ebern (Ebern) versammelt sind, dass er eine Kopie des Schreibens von Graf Wilhelm von Henneberg-Schleusingen (wilhelm von Hennenberg) an sie erhalten hat. In diesem Schreiben steht, dass der Bischof den Grafen von der Ritterschaft absondern und ihn nicht in den Vertrag kommen lassen will. Darin steht außerdem, dass der Bischof den Adel spalten will.
Nota: Im Büschel Ritterschaft finden sich zum Jahr 1525 etliche Sachen, Handlungen und Ratschläge mit Grafen, Herren und der Ritterschaft bezüglich des Bauernkriegs. Auch Schadenszahlungen und andere Dinge befinden sich dort. 1. Die Ritterschaft verlangt eine Erstattung der ihnen zugefügten Schäden. 2. Wie mit künftigem Aufruhr umzugehen ist. 3. Das Versagen der Ritterschaft rechtzeitig zu handeln. 4. Wie das Verhältnis zwischen Bischof und der Ritterschaft wieder aufgebaut werden kann.
Daraufhin geben die Grafen, Herren und Ritterschaft die Antwort, dass sie dem Wunsch des Bischofs nachkommen. Sollte es zu einem gewaltsamen Konflikt kommen, möchten die Adeligen, dass sie zeitnah benachrichtigt werden, damit rechtzeitig eine Befestigung in den Verteidigungszustand gebracht werden kann. Der Ort Kaisten (Casten) ist nicht mehr instandzuhalten und soll deshalb geräumt werden. Mit dem Bau des Schlosses und der Stadt Würzburg (wirtzburg) soll fortgefahren werden. Es soll nach einer Möglichkeit gesucht werden, den Angriff der Grafen gegen das Hochstift Würzburg zu verbieten. In Gesprächen gegen die Ritterschaft soll ein Rittertag angesetzt und durchgeführt werden. Die Abgabe, welche an Sachsen und Hessen abgegeben werden muss, soll nicht von den Untertanen sondern vom Klerus gezahlt werden, da der gemeine Mann mit den bäuerlichen Abgaben schon genug belastet ist. Die Einnehmer sollen einen Tag festsetzen, an welchem die dritte Anlage gezahlt werden muss.
So sollen alle Fürsten, Grafen, Herren und die Ritterschaft wegen ihrer gemeinsamen und persönlichen Anliegen nach Schweinfurt (Schweinfurt) kommen und am darauffolgenden Vormittag zusammen mit anderen Adeligen aus den sechs Orten von Franken handeln und beratschlagen, um die beschwerlichen Neuerungen abzuwenden.
5) Die Fürsten bevorzugen Männer- und Frauenklöster, sowie andere Pfründen zu ihrem eigenen Vorteil. Zudem besolden sie ihre Hofräte, Amtleute, Reiter und weitere Diener. Es gibt zwar Stipendien zum Studieren, allerdings werden dennoch diejenigen bevorzugt, welche nicht studieren gehen, und einen übermütigen Lebensstil betreiben. Mit der Übernahme von Klöstern wird dem Adel seine Atzung entzogen. Klöster werden durch die Überlegenheit der Fürsten ihrer Privilegien beraubt, sodass sie dem Adel wenig oder über die Zeit nicht mehr von Nutzen sind. Klöster werden zunehmend von Fürsten, Grafen, Herren und der Ritterschaft und nicht von Bürgern gestiftet und werden dann zum Spital des Adels.
7) Früher hätten die Fränkischen Fürsten, auf ihre eigenen Kosten, den Adel zu den Tagen des städtischen Rats geschickt. Jetzt wird dies nicht mehr so gehandhabt und sie schicken einen schlechten Prokuratoren. So mussten die Parteien einer dem anderen die Tagessatzung selbst schicken. Hierfür haben die Fürsten einen Botenlohn ausgegeben, welcher von ihnen selbst wieder eingefordert wird.
4) Die Fränkischen Fürsten sollen keine beschwerlichen Neuerungen bezüglich der ritterlichen Mannlehen auferlegen. Einige Fürsten gestatten den Weiterverkauf oder die Weitergabe neuer Lehen an andere Grafen oder Herren der Ritterschaft nicht. Zudem erkennen viele Fürsten den Ehefrauen, Töchtern und Schwestern der Grafen, Herren und der Ritterschaft ihre Verweisung und Steuer, die sie auf ihre Lehen bekommen nicht an. Die Anerkennung ist viel mehr von Ausnahmen abhängig. So wird die Steuer allein auf den Ertrag der Ehefrauen und nicht auf eine Hauptsumme oder das Erbe erhoben. Die Fürsten weigern sich Schlösser, Dörfer, Leute oder Güter der Ritterschaft zu kaufen und kaufen diese lieber vom Adel, was wiederum den Rittergeschlechtern zum Nachteil wird. Zudem weigern sie sich einem Vormund Lehen zu vergeben. Daraufhin streiten sich die Fürsten mit der Obrigkeit, da sie der Meinung sind, sie sind keinem Lehen schuldig und werden dann vom Lehensherren zu einem Vormund verordnet. Die Fürsten gestehen keinem anderen etwas ein sondern nur dem Landgericht zu Franken. Deshalb gesteht die Ritterschaft, dass sie keine Einwohner der fürstlichen Landen sind und legitimieren dies durch die Befreiung der Kaiserlichen Majestät zu freien Franken. Einige Vormünder sollen ihren Pflegekindern Lehen verleihen, allerdings wird ihnen kein Geleit gewährt, da dies nicht nötig sei. Viele Fürsten wollen den Vormündern nichts leihen. Es wird lediglich eine Verwirrung der Lehen vor Gericht gebracht unter dem Schein rechtlichen Handelns. Egal ob die Unmündigen vom Adel nicht zeitnah oder gar nicht bevormundet werden, die Adeligen glaubhafte Argumente vorbringen und die Angelegenheit vor einem unparteiischen Gericht abgehalten wird, gerät die Ritterschaft trotzdem in hohe Kosten und Schaden. Wenn ihnen die Lehen verliehen werden oder jene verdienen, so werden diese nicht mit einbezogen.
Einige Personen sollen durch falsche Briefe und Schmähschriften Unwahrheiten verbreitet haben, was wiederum den Kaiser so aussehen ließe, als würde er Unruhe stiften und somit den Adel und die Ritterschaft unterdrücken und ihnen ihre Freiheiten und Privilegien entziehen. Deshalb befiehlt der Kaiser Grafen, Herren und Ritterschaft der Fürstentümer und des Frankenlandes, auch den beiden Stiften Fulda (Fulda) und Hersfeld (Hersfelt), nach Würzburg (wirtzburgk) zu kommen. Auch bestellt er seine Stellvertreter dorthin, um die Unschuld des Kaisers zu verkünden. Dies wurde auch so gehandhabt, allerdings ist nicht bekannt, was auf diesem Tag zu Würzburg beschlossen wurde.
Die Ritterschaft fordert, dass der Bischof vor seiner Abreise mit seinem Rat die notwendigen Angelegenheiten bespricht und eine Person bestimmt, die die Ritterschaft und die Untertanen darüber informiert. Die Bestimmungen sollen dafür sorgen, dass es während der Abwesenheit des Bischofs zu keinen Uneinigkeiten kommt.