Herzog Otto VIII. von Meranien (Meran Hertzog Ot von Meran), der seinen Sitz in Lichtenberg (Liechtenberg) hat, verhindert, dass Bischof Hermann von Lobdeburg und dem Hochstift der Zehnt von Medlitz (Medlitz) und der Wildbann zukommen. Das verärgert den Bischof und er nimmt Gefangene vom Herzog. Daraufhin fällt Herzog Otto in den Ämtern Seßlach (Sesslach) und Ebern (Eberen) ein und schadet somit dem Hochstift. Bischof Heinrich I. von Bilversheim versöhnt die beiden Parteien. Herzog Otto VIII. von Meranien zahlt Bischof Hermann von Lobdeburg 150 Mark Silber für die Schäden und die Gefangenen beider Seiten werden freigelassen. Zudem muss der Herzog dem Bischof Zehnt und Wildbann unangefochten überlassen.
Bischof Johann von Brunn gibt Ritter Apel von Lichtenstein das Dorf Herbelsdorf (Herbelsdorf) im Amt Ebern (Ebern) zum Schloss Lichtenstein und verschreibt es ihm.
Hans von Sternberg (Hans von Sternberg) und Peter von Lichtenstein (Peter von Lichtenstein) schließen einen Vertrag zwischen den Ämtern Ebern und Raueneck, der die Hälfte des Zehnten und Wilhelm von Stein zu Altenstein sowie seine Hintersassen in Pfarrweisach und anderen Orten betrifft.
Johann von Sternberg (Hans von Sternberg) und der Vogt von Lichtenstein (voit von lichtenstein) haben die Ämter Rieneck und Ebern wegen des Zents und wegen der Hintersassen von Pfarrweisach und einiger abgefangener Hintersassen des Wilhelm von Stein zu Altenstein (Wilhelmen von Stein) wieder miteinander vertragen.