Herzog Friedrich III. von Sachsen (Hertzog Friderich) und Herzog Johann von Sachsen (Hertzog Johanns zu Sachsen) lassen eine Schrift ausgeben. Diese besagt, dass die Lehensmänner sowie die armen Leute, welche der Ritterschaft im Raum Coburg (Coburgischen) und weiteren Adeligen unterstehen, aus Würzburg (Wurtzburgisch), Bamberg (Bambergisch) und der Markgrafschaft Brandenburg (MarggrafischHertzog wilhelmen) einen seligen Brief ausstellen lassen, womit sie von der Abgabe befreit sind. Dies geschieht vermutlich deshalb, da auf dem Reichstag zu Augsburg (Augsburg) ein Beschluss gefasst wird, welcher jedem Fürsten vorschreibt eine Abgabe zur Finanzierung der königlichen Regierung und des Kammergerichts beizusteuern.
Es findet eine Versammlung in Würzburg (wurtzburg) statt. Die dort festgehaltenen Beschlüsse werden als Schreiben an die Gesandten übergeben. Die Städte Bamberg ( Bamberg) und Würzburg haben sich auf eine Antwort, die Beschlüsse betreffend, geeinigt. Bevor sie diese weitergeben, besprechen sie sich mit der Markgrafschaft Brandenburg (Brandenburg). Die endgültige Antwort der drei Fürsten wird für gut befunden und dem Kaiser oder dem Reichsregiment vorgelegt. Durch diese Handlung werden weitere Unruhen verhindert.
Der Adel schickt eine Botschaft gemeinsam mit der Nachricht der Fürsten an den Kaiser und das Reichsregiment. Dabei wird folgende Forderung gestellt: Der Artikel im Reichsabschied, den Adel betreffend, soll noch einmal geändert werden und nicht zwingend vorgeschrieben sein.
Auf Befehl des Königs Maximilan I. vereinigen sich Würzburg (Wurtzburg), Bamberg (Bamberg), Eichstätt (Aistat) und die Markgrafschaft Brandenburg (Brandenburg) zu einem dreijährigen Bündins, um Plackerei zu verhindern und abzuschaffen.
Die kaiserlichen Räthe kommen nach Schweinfurt (Schweinfurt) und haben für den Unterhalt des Kaisers 300 Pferde für sechs Monate lang in die Stadt gebracht. Bis zum 18. Mai wird beschlossen dem Kaiser zu antworten.
Die kaiserlichen Räthe schreiben an Bischof Lorenz von Bibra bezüglich der Ritterschaft. Die Ritterschaft hat einen Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) ausgeschrieben, dabei haben sie dem Kaiser das Geleit schriftlich zugesichert. Es wird darum gebeten, Bischof Lorenz von Bibra solle sich selbst und bei allen Bewaffneten, die ihm unterstehen, verfügen, jeden zu verschonen und Geleit in seinem Land und Gebiet zuzusichern.
Darauf hat Bischof Lorenz von Bibra den kaiserlichen Gesandten geantwortet, dass es keine Probleme mit dem Geleit geben soll. Er gibt ihrer Bitte statt und fordert, dass sich die Ritterschaft ebenfalls daran hält und die vom Kaiser bestimmte Ordnung eingehalten wird. Personen, die vom Kaiser mit der Acht belegt wurden oder offene Fehden unterhalten, sollen kein Geleit zugesichert bekommen.
Die Mitglieder der Ritterschaft sollen dem Kaiser auf sein Schreiben antworten, es ist ihr Wunsch, dass sie sich am Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) besprechen und ihre Einigungen und Verträge abgeschlossen werden. Die Antwort an den Kaiser soll unter Beachtung dessen geschehen, was für die Ritterschaft und ihre Nachkommen wichtig ist.
Es folgt ein Auzug aus den Beschwerden der Ritterschaft, die sie selbst in ihrem Vertrag aufgeschrieben haben: 1. Wenn sie dem Kaiser keinen Reiterdienst leisten, so vermindert sich die Reute und sowohl die Fürsten als auch die Ritterschaft müssen ihre eigenen Lehen dazu heranziehen, was Nachteile für die Fürsten mit sich bringt. Wenn dies mehrmals passiert, ergeben sich darauf immer größere Schäden und Unstimmigkeiten.
2. Der Kaiser kann sich auch an andere Zusammenschlüsse der Ritterschaft wenden. Wenn dies passiert, würde sich die Ritterschaft sehr beschweren, aber es sei dadurch so gekommen, dass sie sich leichtfertig und weibisch verhalten hätten.