Graf Ruprecht von Dürn (Graue Ruprecht von Duren) empfängt von Bischof Gottfried von Hohenlohe die Stadt Hardheim (Harthaim) im Amt Lauda als Lehen.
Bischof Lorenz von Bibra erkauft dem Stift die Stadt und das Amt Lauda (Lauden) und bringt auch das Schloss zu Hardheim mitsamt der Mühle an das Stift, indem er Ludwig von Hutten seinen Pfandschilling wiedergibt. Fries verweist zudem auf die Lage von Quellen zu diesem Vorgang.
Hans Volker (Volker), der zum Haus Lauda (Lauden) gehört, wird nach Zahlung eines Abkaufgeldes aus der Leibeigenschaft entlassen.
Stefan Zien (Zien) aus Wachbach (Wachbach), der zum Haus Lauda (Lauden) gehört, wird aus der Leibeigenschaft entlassen.
Magdalena Taubinger (Taubingerin), die zum Haus Lauda (Lauden) gehört, wird aus der Leibeigenschaft entlassen.
Wolfgang Seibot (Seibot), der zum Haus Lauda (Lauden) gehört, wird aus der Leibeigenschaft entlassen.
Kathrin Schnur (Schnurrin), die zur rieneckischen Bede des Hauses Lauda (Lauden) gehört, wird aus der Leibeigenschaft entlassen.
Eva Walz (Walzin), die zum Haus Oberlauda (Oberlauden) gehört, wird aus der Leibeigenschaft entlassen.
Anna Schauch (Schauchin), die zum Haus Lauda (Lauden) gehört, wird aus der Leibeigenschaft entlassen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt erlässt eine Waldordnung für den hochstiftischen Wald namens Ahorn, auch andere im Amt Lauda liegende und zum Kloster Gerlachsheim (closter Gerlachshaim) gehörende Wälder: Als Standardmaß für Brennholz soll künftig das Klafter anstatt der Morgen verwendet werden. Jeder soll am ihm zugewiesenen Ort die Bäume ebenerdig fällen, die Äste und Zweige der gefällten Bäume ebenfalls absägen, das Reisig bündeln und zusätzlich zu den Holzscheiten erhalten.Jeder soll die alten hegereyser (Baum als Verbotszeichen) verschonen, und wo sich keine befinden, alle drei Klafter die größten Bäume als hegreiser stehen lassen. Äste, Zweige und Reisig sind aufzusammeln und zu binden, und vor Walpurgis (01. Mai) wegzubringen oder ggf. im Wald auf freien Plätzen zu lagern, sofern es diesen und den jungen Trieben nicht schadet. Jeder soll seine Schläge sauber ausführen. Auch künftig soll es nicht mehr als einen berittenen Förster geben, der selbst nicht beim Fällen beteiligt sein soll ohne Befehl seines bischöflichen Dienstherren. Als Wärter des Waldes soll er ggf. Schäden melden, und jährlich vier oder fünf Malter Getreide von der Kellerei Lauda und 15 oder 16 Malter Hafer vom Kloster Gerlachsheim für sein Pferd und etliche Klafter Holz für sein Haus erhalten. Da in den Wäldern mit dem Namen Rainbuch, Aichholtz und Hage neben Bauholz auch kleines Brennholz und Reisig wachsen, sollen Amtmann und Keller die Ernte des Kleinholzes ausweisen; der Pfarrer, der Förster, die Hübner und der Türmer sollen ihr Holz im Wald Ahorn und an der Straße zugewiesen bekommen. Ein Klafter Holz soll vier Ort sieben Schuh breit, sieben Schuh hoch und fünf Schuh lang sein. Die jährlich zustehende Menge an Holz für Pfarrer, Förster und Türmer beträgt [Leerstelle im Original]. Amtmann und Keller dürfen nach Bedarf Brennholz fällen, dürfen dazu aber niemanden sonst mitnehmen. Die Häuser und Scheunen der Hübner sollen jährlich inspiziert und bei Bedarf ausgebessert werden; in diesem Fall erhalten sie Bauholz.