Bischof Johann von Brunn erlässt eine Satzung.
Wenn mann die zu Fries' Zeiten gängigen Haller oder Costenzer Pfennige, von denen 3 einen Kreuzer wert sind, betrachtet, kommt man zu dem Schluss, dass anfänglich ein Heller so viel gegolten hat wie 3 dieser Pfennige. Zum Ende hin war ein Heller jedoch nur noch so viel wert wie einer dieser Pfennige, also wie ein Drittel Kreuzer. Dies liegt daran, dass der Heller im Verlauf der Zeit immer minderwertiger geprägt und die alten guten aus dem Verkehr gezogen wurden.
Seit der Kaiserkrönung Karls des Großen lassen die deutschen Könige und Kaiser, wie bereits vor ihnen die römischen und griechischen Kaiser, als einzige Gold- und Silbermünzen von sich prägen.
König Konrad II., geborener Herzog zu Franken, verleiht Bischof Meginhard I., seinem Vetter, das Münzrecht. Es gilt auch für seine Nachfolger und wird in Form einer besiegelten Urkunde schriftlich bestätigt.
Aus den vorangegangenen Beispielen lässt sich entnehmen, dass die Pfund Heller nicht einen gleichbleibenden Wert haben, sondern dass die Qualität der anfänglich guten Münzen mit den Jahren stark abnimmt.Als die Heller um 1200 geprägt werden, gelten 6 Heller einen Schilling und 30 Schilling ein Pfund. Zur selben Zeit ist ein Pfund Heller so viel wert wie zu Fries' Zeiten 3 Rheinische Gulden. Fries merkt an, dass die Währung zu seiner Zeit so geschwächt ist, dass ein Pfund Heller nur noch einen Rheinischen Gulden wert ist. Fries möchte den Wertverlust des Hellers mit folgenden Beispielen verdeutlichen: 1200 und danach ist ein Heller so viel wert wie ein Kreuzer zu Fries' Zeiten. 60 Heller sind ein Gulden und ein Pfund Heller 3 Gulden. 1290 und danach ist ein Heller so viel wert wie 3,5 alte Pfennige. 75 Heller sind ein Gulden und ein Pfund sind zwei Gulden und 6 Batzen. 1340 und danach ist ein Heller so viel wert wie 2 alte Pfennige. 26 Heller sind ein Gulden und ein Pfund sind ein Gulden und 25 Kreuzer. 1360 und danach ist ein Heller nicht ganz 2 alte Pfennige wert. 134 Heller sind ein Gulden und ein Pfund Heller sind ein Gulden und 20 Kreuzer. 1404 ist ein Heller so viel wert wie ein neuer Pfennig und ein Drittel eines alten Hellers. 150 Heller gelten einen Gulden. Ein Pfund Heller sind ein Gulden und 12 Kreuzer. Um 1430 ist ein Heller so viel wert wie ein Costenzscher oder Heller Pfennig. 180 Heller sind ein Gulden und ein Pfund Heller ebenfalls.
Bischof Otto von Wolfskeel verschreibt dem Ritter Erkinger von Seinsheim (Erckinger von Saunsheim) 1200 Heller auf Herbolzheim (Herboltzhaim). Bischof Johann von Brunn schlägt Erkingers Erben noch 600 Gulden dazu. Bischof Rudolf von Scherenberg jedoch löst die Summer wieder ab und gibt den Erben für jedes Pfund Heller einen Rheinischen Gulden. Für weitere Informationen verweist Fries auf das Stichwort Herboldshaim.
Bischof Johann von Egloffstein würdigt ein Pfund Heller für 30 Würzburger Pfennige. Diese Angabe bezieht sich auf die neuen Heller und nicht die alten.
Die Bezahlung und Einnahme der jährlichen Zinsen in der weltlichen Obrigkeit des Stifts wird von den Menschen unterschiedlich gehalten, sodass Zwiespalt und Chaos entstehen. Bischof Johann von Brunn ordnet unter Androhung des Banns einen verbindlichen Wechselkurs an für alle Zinsen, die jemand in dieser Obrigkeit an das Stift oder Klöster oder sonstige Personen schuldig ist. Für ein Pfund Heller sollen 30 Heller genommen werden und für ein Pfund Pfennig 60 Würzburger Pfennige. Diese Beträge dürfen nicht überschritten werden.
Bischof Johann von Brunn erreicht bei dem Bürgermeister, dem Rat und der Gemeinde Haßfurt (Hasfurt), dass diese ihm jedes Jahr 500 Gulden auszahlen. Davon gehen 200 Gulden an Friedrich Hund (Fritz Hund), den Münzmeister zu Bamberg (Bamberg) und die übrigen 300 Gulden an den Bischof selbst. Dafür überreicht er ihnen ein Privileg, dass er sie in der Zukunft nicht mit weiteren Abgaben belasten wird, bis ihnen die 200 Gulden vom Münzmeister wieder abgelöst wurden.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet Wilhelm von Herbilstadt (Wilhelm von Herbilstat) die Würstung Berkes (Berkes oder Berkos) in der Nähe von Meiningen für 250 Pfund Heller. Bischof Lorenz von Bibra löst die Wüstung wieder ab und zahlt Heinrich, Andreas und Werner von Wechmar (Haintz, Endres vnd Wernher von Wechmar) für jedes Pfund Heller einen Rheinischen Gulden.