Rechte, die die Ritterschaft durch Urteile erlangt, sollen für sie vom Bischof als Landesfürst schnellstmöglich durchgesetzt werden.
Wenn sich ein Adliger rechtlich für die Leute seines Landesfürsten oder den Bischof einsetzt, soll er dabei unterstützt und geschützt werden.
Die Ritterschaft verlangt die Einhaltung der Zentgerichtsreformation.
Es soll die Bestätigung von Übergaben und andere Verträge vor dem Landgericht zu Würzburg (wirtzburg) bedacht werden, denn diese ergehen ohne die Einrede der Beklagten. Dies ist widerrechtlich, denn es soll die Einrede des Anderen zuerst angehört werden.
Es soll die Einhaltung der Reformation der Geistlichen Gerichte bedacht und nach Verfehlungen gesucht werden.
Fürsten sollen ihre Landgerichte - namentlich Würzburg (wirtzburg) - nur mit verständigen Leuten besetzen.
Der würzburger Bischof soll acht Mal pro Jahr ein Hof- und Manngericht abhalten, um den Rechtsstreit zu Ende zu bringen. Das gefällte Urteil soll er als Landesfürst auch vollstrecken.
Bischof Lorenz von Bibra schreibt der versammelten Ritterschaft zu Münnerstadt (Munerstat) und entschuldigt sich für sein Nichterscheinen beim Rittertag zu Bad Windsheim (windsheim). Seine Begründung ist, dass er sich mit ihnen bereits vor drei Jahren auf dem Rittertag zu Bad Windsheim bezüglich etlicher Mängel und Gebrechen verglichen hat. Er und sein Domkapitel haben ihre Beschwerden vernommen und bezüglich der geistlichen und weltlichen Gerichte bereits mehr getan als gefordert war, was die Ritterschaft auch dankbar angenommen hat. Er will sich an den Vertrag, der zwischen ihren Vorgängern geschlossen wurde, halten. Da ihn die Ritterschaft jedoch wegen derselben Sachen erneut nach Bad Windsheim beordert, hält er es nicht für nötig, ihrer Bitte nachzukommen. Außerdem möchte er mit niemandem verhandeln, der kein Angehöriger des Hochstifts ist. Daher bittet er die Ritterschaft darum, bei dem alten Vertrag zu bleiben und sich nicht von andern zu ihrem Nachteil verführen zu lassen.
Das Ritterkanton Rhön-Werra (Ron vnd wern) antwortet Bischof Lorenz von Bibra auf sein Schreiben, in dem er sich für sein Nichterscheinen zum Rittertag zu Bad Windsheim entschuldigt. Sie schreiben, dass sie sich nicht daran erinnern könnten, dem Bischof eine Antwort übermittelt zu haben, in der sie sich dankbar für den Austrag ihrer Beschwerden gezeigt hätten. Ihrer Meinung nach sind ihre Beschwerden bei weitem nicht bereinigt, was sich aus den Beschwerdeartikeln, die sie dem Bischof zugeschickt haben, entnehmen lässt. Die angesprochenen Änderungen des Bischofs sind der Ritterschaft eher nachteilig als gnädig. Sie haben ihre Verbündeten im Ort dazu befragt und niemand sei der Meinung, ihre Beschwerden seien verringert worden, besonders nicht die bezüglich der Gerichte. Es sind seit ihrer letzten Beschwerde eher noch mehr Beschwerden dazu gekommen, weshalb es ihnen nicht gefällt, dass sich der Bischof auf ihre Vorgänger und alte Verträge beruft. Abgesehen davon, dass der Bischof die zum Hochstift gehörigen Ritter einzieht, gibt er ihnen keine Antwort auf ihre Forderungen.
Bischof Konrad von Thüngen schreibt an Grafen, Herren und Ritterschaft, als Antwort auf Beschwerden bezüglich der geistlichen und weltlichen Gerichte. Solche Beschwerden kommen bereits unter seinem Vorgänger auf und werden nicht zu voller Zufriedenheit geklärt. Der Bischof erkennt diese Beschwerden an und erklärt sich bereit, diese zusammen mit seinem Domkapitel zu bereinigen. Eine Abschrift dieses Schreibens schickt der Bischof auch nach Schweinfurt (Schweinfurt).