Dorf, Burg und Amt Prosselsheim (Brassoldshaim) gehörten einst den Babenbergern (Graven von Bamberg). Als jedoch Graf Adalbert und sein Bruder Heinrich gegen das Reich und das Hochstift Würzburg handeln, werden ihre Güter von König Ludwig eingezogen und die beiden Dörfer Frickenhausen (Frickenhausen) und Prosselsheim Bischof Rudolf und seinem Stift als Entschädigung für entstandene Schäden gegeben. Aufgrund seiner Vergehen wird Graf Adewert nun Adelhast genannt.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 1: Die Bischofsreihe bis 1254 (Germania Sacra, Neue Folge 1: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1962.
Bischof Heinrich von Stühlingen gibt dem Kloster Ebrach (Ebrach) vier Huben Wald um Prosselsheim (Brassoldshaim). In diesem Kontext werden auch Grettstadt (Gretstatt) und Trutbach (Trudtbach) erwähnt.
Bischof Johann von Brunn schuldet Ulrich von Rosenberg (Rosenberg) und dessen Hausfrau Gute 3500 Gulden, die er bis zum 22.02.1424 bezahlen soll. Nachdem er diese Frist versäumt und Ulrich von Rosenberg verstirbt, schließt er mit dessen Witwe und ihrem Sohn Anselm folgende Vereinbarung: Bis zum 22.02.1427 des Jahres 1427 soll er 4000 Gulden zahlen oder andernfalls ihnen das Schloss Prosselsheim mit seinen Nutzungsrechten als Pfand überstellen. Auf diese Weise werden die Ritter von Rosenberg schließlich Pfandherren über das Amt Prosselsheim (Brassoldshaim).
Bischof Johann von Brunn war Anselm und Gute von Rosenberg (Rosenberg) noch 500 Gulden schuldig, die er der Verpfändung über das Amt Prosselsheim (Brassoldshaim) in Höhe von 4000 Gulden zuschlägt.
Als der letzte Pfandbrief über 500 Gulden, den Johann von Brunn der Familie von Rosenberg ausgestellt hatte, durch Feuer Schaden nahm, leiht Anselm von Rosenberg dem Bischof weitere 500 Gulden. Die neue Pfandsumme beträgt damit 6000 Gulden.
Im Jahr 1436 (derselben zeit) verpfändet Bischof Johann von Brunn Burg und Amt Prosselsheim (Brassoldshaim) sowie die zugehörigen Dörfer und die Zent an Apel von Stein zum Altenstein (vom Stain) für 10000 Gulden. Lorenz Fries glaubt jedoch, dass diese Vereinbarung nie in Kraft getreten ist, da Prosselsheim in den Händen der Familie Rosenberg (Rosenberg) geblieben sei.
Bischof Johann von Brunn leiht sich weitere 200 Gulden von Anselm von Rosenberg, der zu dieser Zeit Ritter wird, und schlägt diesen Betrag der Pfandsumme von 6000 Gulden zu, für die er das Amt Prosselsheim an dessen Familie verpfändet hatte. Im Jahr 1437 verpfändet er Peter von Stettenberg (Stettenberg) jährlich 80 Gulden auf der Bede zu Prosselsheim (Bassoldshaim).
Anselm von Rosenberg erhängt sich im Schloss Prosselsheim (Brassoldshaim). Daraufhin nimmt Bischof Johann von Grumbach dessen Habe, Güter und Pfänder ein und verpfändet das Amt Prosselsheim an Herrn Heinrich von Müffling, genann Thondorfer (Hanirich Mufflinger Tandorfer genant), und dessen Ehefrau Bénigne für 3000 Gulden.
Bischof Rudof von Scherenberg verpfändet das Schloss Prosselsheim (Brassoldshaim) an Philipp Horand (Horand) und seine Ehefrau und setzt Philipp als Amtmann ein.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet Schloss und Amt Prosselsheim (Brassoldshaim) an Theobald von Müffling, genannt Thondorfer, (Sebald Mufflinger) und seine Ehefrau und setzt ihn als Amptmann ein.