Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet die Burg Binsfeld (Binsveld ain sloss und dorf im ambt Arnstain) an Ulrich von Müdesheim (Mutishaim) für 150 Pfund Heller und setzt ihn als Erbburgmann auf dieser Burg ein. Auch seine männlichen Erben tragen das Haus, die Hofstatt vor der hohen Kemenante, die der Hut genannt wird, sowie eine Hofstatt außerhalb der Burg, 1 1/2 Morgen Felder und die erwähnten 150 Pfund Heller als Burglehen. Wenn die Pfandsumme wieder abgelöst wird, soll diese wieder angelegt werden.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet den Schulershof für 375 Pfund Heller, die Hälfte der ursprünglichen Kaufsumme.
Dietrich (Dietz) von Müdesheim (Mutishaim) besitzt die Pfandschaft über Burg und Dorf Binsfeld (Binsfelt), die jedoch wieder vom Hochstift Würzburg ausgelöst wird. Lorenz Fries konnte den Zeitpunkt der Auslösung nicht ausfindig machen.
Bischof Johann von Brunn verpfändet die Hälfte an Burg und Dorf Binsfeld (Binsfelt) mit seinen Zu- und Eingehörungen an Ewald von Lichtenstein (Liechtenstain) für 2000 Gulden. Da Bischof Johann von Brunn die Verpfändung nicht durchführen kann, vielleicht wegen einer fehlenden Bewilligung durch das Domkapitel, bestellt er vier Bürgen: Lamprecht von Seckendorf-Rinhofen (Rinhofen), Kilian von Vestenberg (Vestenberg), Hans von Wenkheim (Wenckhaim) und Engelhard von Münster (Munster).
Die Verpfändung der halben Burg und des halben Dorfes Binsfeld an Ewald von Lichtenstein (Liechtenstain) wird erst am 3. Februar 1430 rechtskräftig.
Bischof Johann von Grumbach verpfändet Schloss und Dorf Binsfeld (Binsfeld) samt dem Dorf Halsheim (Hohelshaim) und dem Hof Dattensoll (Datzensole) erneut für 2100 Gulden an Ewald von Lichtenstein (Liechtenstain) und dessen Erben.
Bischof Rudolf von Scherenberg erhält 800 Gulden vom Würzburger Rat als Pfandsumme mit der Bedingung, solange er dieses Geld nicht auslöst, darf in Würzburger weder Bier gebraut noch ausgeschenkt werden außer das Nauburgisch[e] und Einbeckisch[e] Bier.
Bischof Rudolf von Scherenberg stellt den Schulershof, der dann auch Bischofshof genannt wird, auf Schafhaltung um. Nach etlichen Jahren sind der Hof und die Scheune für die Schafe baufällig, weswegen der Bischof den Hof für einen jährlichen Zins von 14 Gulden und 52 Malter Getreide (frucht) verpachtet, aber unter der Bedingung, dass nicht mehr als tausend Schafe gehalten werden und der Schäfer die althergebrachten Triebrechte einhält.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet Birkenfeld (Birckenveld) und Karbach (Carbach) für 300 Gulden an Philipp Voit von Rieneck (Voit von Rieneck).
Ursula Birnesser (Birnesserin) erhält für eine Darlehen von 2000 Gulden jährlich 100 Gulden Zinsen von den Kammergefällen.