Die Brüder Kraft Pankratz und Hieronymus von Lichtenstein (craft pangratz vnd hieronimus von Lichtenstein gebrudere) empfangen von Bischof Lorenz von Bibra als Sohn- und Tochterlehen drei Höfe zu Dietrichsdorf (Dietrichsdorff), den Schaftrieb und die Güter von Ritter Otto von Lichtenstein, zwei Fischgewässer, genannt Rothe und Chambach. Zudem die Hälfte des Zehnts von Haarth (Harder) und zu Grossen Thaubach, die das Rothenfelser Lehen genannt werden.
11. Der würzburger Bischof will dem Adel seine angestammten Lehen nicht verleihen, außer es handelt sich um Erblehen.
Möchte einer vom Adel seiner Frau oder Tochter sein Lehen vermachen oder verpfänden, so wird ihm von der Kanzlei nur einen Bekennung von ein Halb oder ein Drittel des Werts auf sein Lehen getan. Dafür verlangt die Kanzlei von Hundert Gulden Einen.
Bischof Konrad von Thüngen soll der Ritterschaft ein Öffnungsrecht für das Schloss Königshofen zur Besetzung der Stadt Bad Königshofen in Grabfeld gewährt haben. Für diese Handlung liegt keine Aufzeichnung vor. Jedoch gibt es eine Antwort darauf vom Adel, in der sie sich dafür beim Bischof bedanken. Darin bitten sie den Bischof außerdem, ihnen die Häuser der Aufständigen des Bauernkriegs als Erblehen zu verleihen, da viele von ihnen keinen Wohnort in Dörfern haben.