Nach dem Tod Johanns von der Kere (Hanns von der Kere) verleiht Graf Heinrich V. von Henneberg (Hainrich) das Untermarschallamt mit seinen Zugehörungen, namentlich dem Dorf Herlas (Harlas) mit der Mühle und ihren Zugehörungen, einem Hof zu Cefirshausen mit seinen Zugehörungen, ein Hofstatt auf dem Haus Hemberg und ein Achtel des Zents zu Mittelstreu (Mitelstrai), an Herrn Berthold von der Kere (Bertholden von der Kere). Berthold muss diese Lehen seinen Brüdern Otto (Oten), Karl (Carln) und Hermann (Herman), den Söhnen Johanns und deren männlichen Erben übergeben und der Herrschaft Henneberg als Mann und Diener treu bleiben.
Bischof Johann von Brunn schuldet Johann und Lorenz von Stein (Hannsen vnd Lorentzen vom Stain) 1000 Gulden. Dafür verpfändet er ihnen jährlich zu Epiphanias 80 Gulden Zins auf der Bede zu Mittelstreu (Mitelstrai).
Die Brüder Simon, Berchtold, Erasmus und Valentin von Merlau (Simon, Berchtold Asmus vnd Valtin von Merlau gebrudere) leihen Bischof Johann von Brunn 600 Gulden. Dafür verpfändet er ihnen jährlich 44 Gulden als Zins auf die Bede zu Mittelstreu (Mitelstrai).
Das Gotteshaus zu Mittelstreu (Mitelstrai) hat die Weingärten dort zu Lehen und ein Würzburger Bischof erhält jedes vierte Fass als Zehnt. Damit die Weingärten jedoch rentabel bleiben und in Stand gehalten werden können, beschließt Bischof Rudolf von Scherenberg, dass sie nur noch jedes achte Fass als Zehnt abgeben müssen.