Lorenz Fries schreibt, wo Informationen über die Verbindungen zwischen der fränkischen Ritterschaft und den Bischöfen von Würzburg zu finden sind. Die sechs Kreise der fränkischen Ritterschaft sind Odenwald (Ottenwaldten), Rhön-Werra (Röhn vnd Wern), Steigerwald (Staigerwald), Altmühl (Altmuel), Gebürg (Gebirg) und Baunach (Baunach).
Grafen, Herren und die Ritterschaft aus vier Orten bedanken sich bei Bischof Konrad von Thüngen für die Werbung des vorherigen Vertrages. Da sie die Verantwortlichen unter ihnen nicht zusätzlich belasten wollen und damit nicht unnötig viel hin und her geschickt werden muss, haben sie einige Artikel des Antwortschreibens von Bischof Lorenz von Bibra in die drei Orte Bamberg, Würzburg und die Markgrafschaft Brandenburg geschickt. Einen Gegenbericht, in welchem sie ihre Hoffnungen niederschrieben haben und die Artikel enthalten sind, haben sie Ende August oder Anfang September des Jahres 1525 an Bischof Konrad von Thüngen wegen einer Antwort zukommen lassen. Die Ritterschaft bat damals darum, einen Teil der Forderungen abzuschaffen und einen anderen Teil zu ändern oder zu mildern. Da allerdings der Bischof nicht zustimmte, baten sie folgende Ortschaften und Personen um dieselben Anliegen: Steigerwald (Staigerwalt), Odenwald (Ottenwalt), Baunach (Baunach), Ron vnd Wer, Graf Wolfgang I. von Castell (Graf wolfen von Castel), Leonhard von Durn (Linhart von durn), Nikolaus vom Stein zu Altenstein (Claus vom Stein) und Balthasar von Weyhers (Balthazar von weiers). Sie möchten die Artikel vergleichen und dies von Gewalthabern absichern lassen.
Die Grafen, Herren und die Ritterschaft aus Rhön-Werra (Ron, wern), Baunach (Baunach), Odenwald (Ottenwalt) und dem Steigerwald (Staigerwalt) versammeln sich auf einem Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt). Daraufhin schreiben sie an Bischof Konrad von Thüngen, dass sie fortan darauf achten die Ritterschaften mit Namen der Personen anzugeben. Zuvor war dies nicht nötig gewesen und sie bitten darum ihre Anliegen anzuhören.
Graf Wilhelm IV. von Henneberg (Graf wilhelm von Hennenberg) lässt ein Schreiben an die Hauptleute und Ausschreiber der sechs Orte und besonders an Graf Philipp III. von Rieneck (Graf philips von Rineck), welcher Hauptmann des Odenwaldgebiets (Ottenweldischen krais) ist, schicken. Darin schreibt er, dass die Königliche Majestät auf Befehl der Kaiserlichen Majestät Hilfe von Seiten der Ritterschaft aufgrund des Abschieds von Speyer (Speierischen abschids) fordert, gegen den Erbfeind , die Türken, vorzugehen. Deshalb veranlassen Wilhelm IV. von Henneberg und Herr Ludwig von Hutten (Her Ludwig von Hutten) einen Rittertag. Dort wid beschlossen, dass dem Kaiser und König des Heiligen Römischen Reiches, den Frauen, Kindern und armen Leuten Rettung und Schutz aller Leben und Güter durch die erbittete Hilfe geschehen soll. Allerdings bleiben die althergebrachten Freiheiten und Gerechtigkeiten der Ritterschaft, welche die Kaiserliche Majestät selbst erbittet, bestehen.