In einem Vertrag erkennen die Bürger von Gerolzhofen an, dass das Spital im Ort dem Landesfürsten, also dem Bischof von Würzburg, untersteht. Der Spitalmeister hat keinerlei Entscheidungsrecht. Fries kommentiert, dass er sich nicht sicher sei, ob die Kleidung (almusen röke) für die Armen im Spital jährlich gestiftet oder ausgeliehen wird, und dass man sich darüber informieren solle. Fries kommentiert weiterhin, dass er keine anderen Ordnungen für das Spital finde. Er stellt fest, dass die Bürger nach Belieben mit dem Spital umgehen, was dazu führt, dass keine Armen im Spital versorgt werden, sondern dass die Spitalmeister, die auf mehrere Jahre angestellt sind, reich werden. Auch die Pflegschaft des Spitals bereichert sich laut Fries, sodass nicht viel für die Armenfürsorge bleibt. Fries kommentiert noch, dass der letzte Spitalmeister so reich gewesen sei, dass er sich ein eigenes Haus kaufen konnte und dies auch tat.
Bischof Johann von Grumbach gestattet dem Würzburger Rat. eine Feuerglocke im Turm des Grafeneckart anzubringen. Damit im Brandfall schnell Alarm geschlagen werden kann, müssen die Türmer zu jeder Zeit ihre Pflicht tun.
Zu der Zeit als die Ritterschaft von Franken einen der Türmer in Würzburg stellt, richtet Bischof Rudolf eine Feuerordung auf.
Bischof Rudolf von Scherenberg erlässt ein Gebot für alle Ämter des Bistums, dass kein Getreide ausgeführt werden darf.
Das Verbot über die Ausfuhr von Getreide aus der Stadt wird von Bischof Rudolf von Scherenberg erneut bestätigt.
Bischof Rudolf von Scherenberg gibt der Stadt Ebern eine Polizeiordnung.
Weil trotz eines vorangehenden Verbots immer noch Getreide aus dem Hochstiftsgebiet ausgeführt wird, erlässt Bischof Rudolf von Scherenberg erneut ein Gebot, dass kein Getreide aus dem Hochstiftsgebiet ausgeführt werden darf - weder zu Land noch zu Wasser - und erinnert an die Bußzahlungen, die für den Verstoß fällig sind. Den Angehörigen des gesamten Hochstiftsgebiets ist es jedoch erlaubt, in allen Städten und Märkten des Stifts Getreide an andere Stiftsangehörige zu verkaufen.
Bischof Rudolf von Scherenberg bestätigt und erneuert das Gebot, kein Getreide aus dem Gebiet des Hochstifts auszuführen. Anlass dafür ist die magere Getreideernte.
Weil der Getreidepreis im Bistum steigt, erlässt Bischof Lorenz von Bibra nach Einfuhr der Getreideernte ein Gebot für das gesamte Gebiet, dass kein Getreide aus dem Hochstift ausgeführt werden darf. Bei Verstoß wird der Gewinn des Verkaufs eingezogen und eine Strafzahlung wird fällig. Es ist allerdings gestattet, Getreide in den Städten und Märkten des Bistums zu verkaufen.
Bischof Lorenz von Bibra verbessert und erneuert die Polizeiordnung von Ebern.