Da sich die Bewohner des Hochstifts Würzburg über die Juden beschweren, erlässt Bischof Gottfried Schenk von Limpurg eine Ordnung, mit der er alle Juden aus dem Hochstift vertreibt. Die Vertreibung der Juden geschieht vornehmlich auf anhalten des Kardinals Nikolaus von Kues (Cardinals Nicolai de Cusa), Legat von Papst Nikolaus V. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg erreicht bei Papst Nikolaus V., dass das Verbot abgeschafft wird. Diese Absprache wird von Papst Calixt III., dem Nachfolger von Papst Nikolaus V., als ungültig erklärt. Bischof Johann von Grumbach erlässt ein Mandat, welches besagt, man solle den Juden helfen und ihre Schulden bezahlen.
Bischof Rudolf von Scherenberg gibt den Bürgern von Iphofen (Iphouen) eine Ordnung über die Einbringung und Verrechnung des Ungelds und den Eid des Ungelds. Bischof Konrad von Thüngen erneuert und verbessert diese Ordnung.
Bischof Rudolf von Scherenberg gibt der Stadt Iphofen (Jphouen) eine Ordnung.
Bischof Rudolf von Scherenberg erlässt eine Ordnung und schreibt sie im Stift aus. Darin geht es um Geldgeschäfte zwischen den Christen und den Juden und wie diese gehalten werden sollen. Solch eine Ordenung macht Bischof Rudolf auf Anhalten und Bitten von Graf Wilhelm von Henneberg (Graue Wilhelmen von Hennenberg) und Herrn Michael von Schwarzenberg des Jüngere (Michels von Schwartzenberg des Jungeren) für ihre Juden geltend.
Bischof Rudolf von Scherenberg macht eine Ordnung und lässt verkünden, wie die Geldgeschäfte zwischen den Christen und den Juden geführt werden sollen und wie viele Zinsen die Juden für alte Schulden erhalten sollen.
Die Hutnacher in der Stadt und im Stift Würzburg organisieren sich in einer Bruderschaft. Bischof Rudolf gibt ihnen eine Ordnung. Bischof Lorenz von Bibra verbessert diese Ordnung. Bischof Konrad von Thüngen bestätigt die Ordnung ebenfalls und gibt den Befehl, sich daran zu halten. Auch Bischof Konrad von Bibra bestätigt die Ordnung.
In der folgenden Zeit verschlechtert sich allerdings die wirtschaftliche Lage der Stadt Iphofen (Iphouen). Bischof Konrad von Thüngen lässt der Bürgerschaft 1000 Gulden Schulden nach und bewilligt ihnen, dass sie 15 Jahre lang nicht mehr als 600 Gulden Bede zahlen müssen. Er gibt ihnen außerdem eine neue Ordnung.
Die Nachtragshand erwähnt die Holzordnung zu Bad Neustadt an der Saale (Newestatt an d Saal). Das Klafterholz soll 4,5 Schuh und 9 Zoll außerhalb der Schwappen geschlagen werden und auf offenem Markt verkauft werden.
Die Nachtragshand verweist zu Informationen der Hochzeitsordnung von Bischof Friedrich von Wirsberg, in der es um den Einzug der Braut in die Kirche geht, auf das Buch diversarum formarum Friderici.
Bischof Friedrich von Wirsberg erlässt eine Ordnung über das Fluchen und die Gotteslästerung.