Der Inhalt des Vertrags der Ritterschaft ist der Erhalt der Ehrbarkeit und Förderung des Rechts und christlicher Friedlichkeit, damit die Ordnung des Kaisers und des Heiligen Reichs sowie der Landfrieden bestehen können.
10. Die Befestigungen der Bauern im Kirchhof in Ingolstadt sollen abgebaut werden. Desweiteren bittet die Ritterschaft den Bischof, ihre Mängel und Beschwerden zu bereiningen. Sie fügt außerdem weitere Artikel hinzu, die die Gerichte betreffen. Diese sind: Es werden zu viele Dinge vor dem Land-, Hof-, Brücken-, Kanzlei- und geistlichen Gericht verhandelt, für die diese eigentlich nicht zuständig sind; Ein Geistlicher soll über einen Weltlichen vor weltlichen Gerichten und ein Weltlicher über einen Geistlichen vor geistlichen Gerichten urteilen; Es soll aufgeschrieben werden, welche Angelegenheiten vor welchem Gericht verhandelt werden; Die dritte Instanz soll nicht im Kanzleigericht beinhaltet sein; Gefällte Urteile sollen gebürlich vollstreckt werden; Es soll eine gemeine neue Halsgerichtsordnung gemacht werden; Die Zente sollen mit habhaftigen Leuten besetzt werden; Die Zentschöffen sollen keinen Anteil von Bußgeldern bekommen; Verklagte sollen auf Kosten des Bischofs verteidigt werden; Personen mit zentfreien Gütern sollen weder innerhalb noch außerhalb der Zent bestraft werden; Amtsleute des Hochstifts sollen die Untertanen der Ritterschaft nicht richten; Die Adligen sollen Wein, den sie selbst anbauen lassen, nicht verzollen müssen; Vertraglich geregelter Kauf von Wein soll nicht verzollt werden; Das Hochstift soll die Seinen an Orten, an denen es im Ganerbenverhältnis mit anderen steht, nicht mit Geboten oder Verboten belasten.
Auch die Angehörigen der Ritterschaft sollen das Ungeld bezahlen. Dies besagt der bereits verschickte und gedruckte Ordnungszettel. Wenn jemand dies für ungerecht empfindet, dann kann die Ritterschaft Änderungen vornehmen. Das Hochstift Würzburg und dessen Domkapitel geben darüber ein Revers aus. Das Stift fordert die Angehörigen sowohl von weltlicher, als auch geistlicher Seite auf, die Verordnung auszuführen, damit sowohl das Geld von den Häusern, als auch das Ungeld eingesammelt und an die Verantwortlichen in Würzburg übergeben werden kann.