Zwischen Erasmus von Rotenhan zu Lichtenstein (Asmus von Rottenhan zum Lichtenstein) und Gottfried Schenk von Lichtenstein (Gotzen Schencken) kommt es wegen eines Anteils des Schlosses Lichtenstein (Lichtenstein) zu Uneinigkeiten. Daraufhin nimmt Erasmus von Rotenhan Gottfried Schenk von Lichtenstein gefangen. Dies gefällt jedoch Bischof Rudolf von Scherenberg nicht, woraufhin er Erasmus von Rotenhan in Haft nimmt und erwirkt, dass er Gottfried Schenk von Lichtenstein freilässt. Der Bischof nimmt zudem dessen Anteil am Schloss in seinen Besitz. Desweiteren muss sich Erasmus von Rotenhan für fünf Jahre in den Dienst des Hochstifts stellen.
Zwischen Eberhard von Rotenhan (Eberhart von Rottenhan) und Bischof Rudolf von Scherenberg kommt es mehrere Jahre lang zum Krieg. Die zwei Parteien, Eberhard von Rotenhan und der Nachfolger des Bischofs, Bischof Lorenz von Bibra, werden durch drei Adlige versöhnt. Der Krieg ist dadurch beendet, alle Gefangenen, umliegenden Schatzungen und Burgen sind freigesprochen.
Erasmus von Rotenhan (Asmus vom Rottenhan) wird von Bischof Lorenz von Bibra gefangen genommen. Um freizukommen, muss er dem Bischof versichern, dass er seine Güter mit deren Grund und Boden, die er von seinem Bruder Eberhard erhalten hat, innerhalb von vier Wochen nach Eröffnung des Urteils zu Mannlehen aufgibt.
6) Falls jemand während er einen anderen unterstützt, gefangen genommen wird, soll dies entweder mit dem Gefangenen selbst oder einer Steuer, je nach Vermögen der Person, geregelt werden.
Es folgen weitere Gebrechen der Ritterschaft. Für die Handlung, die gegen Stefan Zollner von Halberg (Steffan Zolner) und Johanser begangen wurden, soll ein Sendbrief zur Gefangennahme ausgehen.
Graf Wolfgang I. von Oettingen (Wolf von Ottingen), Ritter Ernst von Waldow (Ernst von Waldaw) und Wilhelm von Reichenbach (Wilhelm von Reichenbach), Doktor zu Schweinfurt (Schweinfurt), suchen das Rathaus auf, um der Ritterschaft zu berichten, dass Kaiser Maximilian I. durch Kurfürsten, Stände und Weitere häufig Klagen erreichen. Sie ersuchen Hilfe beim Kaiser, da es in Franken (Land zu Francken) zu Untaten, heimlichen Festnahmen, Raub, Erpressung und weiterer unedlen Handlungen kommt. Da der Kaiser nicht länger unter diesen Taten leiden möchte, fordert er, dass sich die Fränkischen Fürsten mit der Ritterschaft verbünden sollen.
Im Büschel Ritterschaft findet sich zum Jahr 1517 nichts außer einem am vorherigen Sonntag geschlossenen Vertrag, den Fürsten, Grafen, Herren und die Ritterschaft zu Franken aufrichten. Dieser Vertrag beinhaltet: Die Beleidigung von Ehre und Glimpf eines anderen; Schmähreden; Kleidung, teures Essen und Trinken in Häusern, Zutrinken, Gotteslästerung und das Vertragen bei nachbarlichen Streitigkeiten; Die Austragung von Ehre, Lehen und Erbschaften; Das Abziehen von Dienstknechten, Beherbergen von Feinden, Raub und ungebührliche Taten; Alte Verträge und die Reformation der Ordnung zu Hauptleuten und Räten; Gefangene und dergleichen betreffend.