(7) Wenn man Küchenspeisen erbeutet oder Gefangene macht, soll man sie zum Obermarschall bringen. Erbeutetes Vieh wird in die Küche, fern von den angebundenen Kühen und Kälbern gebracht. Handelt es sich um eine schwarz-weiße Kuh, hat der Obermarschall das Recht, diese über Jahre zu behalten. Die Gefangenen sollen zusammen mit den berittenen Kriegsknechten und den Bürgern dem Fürsten dienstbar sein, der Obermarschall soll aber den vierten Pfennig erhalten. (8) Erbeutete Pferde werden dem Obermarschall übergeben und der geschworene Schmied des Fürsten überprüft diese. Sind sie noch nützlich, gehen sie in den Besitz des Fürsten über.
Herzog Otto VIII. von Meranien (Meran Hertzog Ot von Meran), der seinen Sitz in Lichtenberg (Liechtenberg) hat, verhindert, dass Bischof Hermann von Lobdeburg und dem Hochstift der Zehnt von Medlitz (Medlitz) und der Wildbann zukommen. Das verärgert den Bischof und er nimmt Gefangene vom Herzog. Daraufhin fällt Herzog Otto in den Ämtern Seßlach (Sesslach) und Ebern (Eberen) ein und schadet somit dem Hochstift. Bischof Heinrich I. von Bilversheim versöhnt die beiden Parteien. Herzog Otto VIII. von Meranien zahlt Bischof Hermann von Lobdeburg 150 Mark Silber für die Schäden und die Gefangenen beider Seiten werden freigelassen. Zudem muss der Herzog dem Bischof Zehnt und Wildbann unangefochten überlassen.
Innerhalb der Regierungszeit des Bischofs Otto von Wolfskeelen wagen etliche Leute aus dem Adel die Stadt Ochsenfurt (Ochsenfurt) anzugreifen und zu erobern. Diese werden gefangen genommen, unter ihnen auch Herr (her Seifrid Truchsess von Kullental). Um diesen aus der Haft zu befreien, gibt Stefan von Gummpenberg (Steffan von Genpenberg) einige seiner Eigengüter in Kindhausen mit dem Namen Ketterberg dem Stift Würzburg und empfängt sie als Lehen zurück.
Aufgrund von Auseinandersetzungen, die Speisen betreffend, werden beide Parteien und all ihre Priester, Leihen und Gesinde miteinander vertragen. Alle Gefangenen, auf beiden Seiten gemacht wurden, werden freigelassen und von der alten Urfehde freigsprochen. Zudem werden alle Schatzungen, Brandschatzungen, Gedinge und alle anderen unbezahlten Gelder erlassen.
Der Vetrag zwischen Rothenburg ob der Tauber, Nürnberg, Schweinfurt, Bad Windsheim und dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg besagt, dass alle Parteien vertragen, die Gefangenen auf beiden Seiten frei und alle Schatzungen und unbezahlte Gelder erlassen sind. Bischof Gerhard von Schwarzburg hat die vier Städte Rothenburg ob der Tauber, Nürnberg, Schweinfurt und Bad Windsheim eingenommen. Diese zahlen ihm gemeinsam 4000 Gulden. Der Bischof bestätigt ihnen die Zahlung. Damit sind die Uneinigekeiten zwischen den Städten und dem Bischof geklärt. Wenn jemand dem Vertarg nicht folge leistet, soll dieser nicht in Kraft treten. Der Bischof darf nicht Gebrauch von seiner Einigung mit den Fürsten und Herren machen. Als Rothenburg (Rottenburg) ihren Anteil an den 4000 Gulden bezahlt, ist die Stadt frei von dem Vertrag. Der Bischof ist nicht mehr zuständig für die Lehen, das Erbe und das Leibgedinge Rothenburgs, sowie das Weingeld Nürnbergs (Nuremberg). Wenn die Bürger Rothenburgs von dem Bischof Lehen erhalten möchten, dürfen sie diese empfangen.
In Nürnberg (Nuremberg) wird durch den Kurfürsten von der Pfalz, Ludiwg V. der Friedfertige (Ludwigen am Rein), ein Vertrag zwischen den Städten Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg), Hal und Bad Windsheim (windsheim) sowie Bischof Johann von Egloffstein ein Vertrag geschlossen. Dieser besagt zum einen, dass alle Parteien vertragen und die Gefangenen von einer alten Urfehde befreit sind. Zum anderen, dass das Schloss Messelhausen (schlos mestelhausen) dem Kurfürsten zusteht und alle anderen sonderbaren Preise erlassen sind.
Bischof Johann von Egloffstein, die Burggrafen von Nürnberg Johann III. und Friedrich VI./I. von Hohenzollern und die Rothenburger (die von Rottenburg) einigen sich. Es wird festgehalten, wie mit den eingenommenen Schlössern Herbolzheim (Haboltzheim), Endsee (Entsehe), Nordenbeg (Nortemberg), Lienthal und Gammesfeld (Gamesfeld) vorgegangen wird und wie Bebeauung, Hausrat, Hilfe, Brandschatzung und Gefangenen gehandhabt werden.
am anderen Sontag des Aduents vor Tagesanbruch (frue vor tags) nehmen Anton von Bibra (Antoni von Bibra) und Neidhard von Thüngen (Nithart von Thungen), die Feinde Burians von Gutenstein aus Breitenstein (Burian von Guetenstain), Mainbernheim (Mainbernhaim) mit einer List ein, rauben die Stadt aus und nehmen etliche Gefangene. Sie bringen die Beute kurz danach zu Markgraf Friedrich von Brandenburg-Ansbach-Kulmbach (Fridrichen von Brandenburg zu Onoldsbach), wo sie sich noch zu Fries' Lebzeiten in den Händen seiner Erben befindet.
Heinrich Reiff, genannt der Jüngere (Reiff Hainrich der Jünger), wird auf seinem Weg von Würzburg (wurtzburg) nach Ochsenfurt (Ochsenfurt) von dem Knecht Stefan Fuchs (knecht Steffan Fuchs) und unter Mithilfe von Wenzel von Wolfskeel (wentzel wolfskels) von seinem Pferd zu Boden gezogen, gefangen genommen und in ein Gefängnis gebracht. Seine Vettern, die Brüder Johann und Kaspar Reiff (hans vnd caspar Reiffen gebrudere) und Johann Hess (hans Heise) eilen ihm zu Hilfe. Die Angelegenheit wird geschlichtet und beide Täter erhalten temporär Absolution für ihr Verbrechen.
Weigand von Luther (weigand von lutter) und Leo Wolf (leo wolf) nehmen Bischof Lorenz von Bibra, den Keller von Meiningen (Meyningen) Christoph Pfnorr (Cristoffeln pfnor) sowie dessen Sohn Wilhelm (wilhelm) gefangen und ziehen 800 Gulden Steuern von ihnen ein. Dafür werden Wolf Diender und Paulus Truchseß von Wetzhausen (Paul Truchses) sowie deren Burgen zu Schuldnern ernannt. Nachdem die Auseinandersetzung geklärt ist, werden etliche Gelder erlassen. Die 230 Gulden werden für die ganze Summe quitiert und die Burgen als schuldenfrei erklärt.