Helmstadt ('Adalhalmestat') wird erstmals in einer Fuldaer Urkunde, in der Alwalah, ein adeliger Kleriker aus dem Rheingau mit großen Besitzungen in Ostfranken, seine Dörfer Adalhalmestat und Uotinga (Üttingen) an die Reichsabtei Fulda schenkt. Allerdings wird von Stengel (Stengel: Urkundenbuch des Klosters Fulda, Bd. I, Marburg 1958) in Frage gestellt, ob mit Adalhalmestat tatsächlich Helmstadt gemeint ist.
Hahbrath schenkt im Falle seines Todes sein Eigen zu Geldersheim, Pfersdorf, Rheinfeld, Maßbach und Gochsheim mit zehn genannten Unfreien, ausgenommen zwei Hufen, dem Kloster Fulda. Die Datierung dieser Urkunde ist unklar, sie dürfte aber in dieser Zeit entstanden sein. Im Falle einer Frühdatierung stellt dies die Ersterwähnung Maßbachs dar.
Pleinfeld, "Blienuelt" wird erstmals in einer Schenkungsurkunde erwähnt. Das Gebiet der Großgemeinde Pleinfeld zählt zu zwei verschiedenen Gauen, dem Sualafeldgau und dem Nordgau. Der wesentliche Hauptteil des heutigen Marktes Pleinfeld entsteht bis zur Rezat auf dem ehemaligen Gebiet des Sualafeldgaues, der östliche Restteil auf nordgauischem Gebiet.
In einer Schenkungsurkunde Einharts und Engilfrits, die entweder aus dem Jahr 780 oder 788 stammt, wird Euerdorf erstmals unter dem Namen (U)rithorpfe schriftlich fixiert. Andere Versionen des Namens sind: Urthorphe, Urdorpf, Uridorf, Urthorpf, Urdorph und Urdorf. "Urdorf" heißt wohl so viel wie "eines der ältesten Dörfer im Saaletal".
Gerhoh, der Nachfolger des Eichstätter Bischofs Willibald, hebt das Kloster in Heidenheim auf und wandelt es in ein Säkularkanonikerstift um. Somit geht das bisherige Familienkloster Heidenheim aus dem Besitz der Familie Wunibald-Willibald-Walburga in den Besitz des Eichstätter Bischofs über. Dafür ist nicht mehr die gesamte Wirtschaftsfläche des ehemaligen Herrenhofs nötig, sodass der Bischof die Hälfte Heidenheims für die Eichstätter Bischofskirche zurückbehält. Die zweite Hälfte bleibt beim neugeschaffenen Kanonikerstift. Somit findet bereits jetzt eine besitzrechtliche, nicht räumliche Zweiteilung Heidenheims statt, die sich ein Jahrtausend lang halten soll: in ein kirchlich-klösterliches und in ein weltlich-markgräfliches Heidenheim. In dieser Zeit liegen auch die Wurzeln der späteren Heidenheimer Gerichte.
Rudhard gibt in seiner Aufzählung der zum Banzgau gehörenden Orte an, dass Rattelsdorf durch eine Urkunde aus dem Jahr 783 und durch eine vom 3.2.800 dem Banzgau zugeordnet waren. Die Urkunde aus dem Jahr 783 ist jedoch nicht erhalten.
Der Ort, der nach dem Fluß fränkische Saale benannt ist, wird erstmals urkundlich erwähnt. Das Kloster Fulda soll im Falle des Todes Botos sein Eigentum im Ort Saal durch Hluto und Hruadhere erhalten.
Nordheim v. d. Rhön wird erstmals in einer Schenkungsurkunde des Frikko und seiner Frau Itmut an das Kloster Fulda erwähnt.
Nordheim v. d. Rhön wird als Baringauort genannt. Dies stellt gleichzeitig die Erstnennung des Ortes dar. Nach dem Jahr 824 wird Nordheim als im Grabfeld gelegen bezeichnet.
Auf Geheiß Kaiser Karls des Großen wird in Geiselwind von Bischof Wolfgar von Würzburg eine Kirche (wohl aus Holz) gebaut, die 825 vollendet wird. Damit ist Geiselwind eine der ersten Siedlungen im westlichen-mittleren Steigerwald.