Der Erzbischof von Mainz, Johann Philipp (von Schönborn), verleiht Bürgstadt das Privileg, einen Jahrmarkt abzuhalten. Dieser findet am Sonntag nach Martini statt.
Das Dorfweistum von Mönchberg wird vom Mainzer Erzbischof Johann Philipp (von Schönborn) erneuert und konfirmiert.
Die Ganerben verfolgen keine einheitliche Politik mehr und verkaufen daher das Rothenberger Land an Kurfürst Ferdinand Maria von Bayern. Es wird ein Preis von 200.000 Gulden festgelegt, welcher in zwei gleichen Raten (1662 und 1663) gezahlt werden soll.
Nach dem Aussterben der Küpser Linie der Redwitz kommt es zu einer Auseinandersetzung des Hochstifts Bamberg mit Georg Dietrich von Redwitz zu Nagel und dessen Brüdern über die Rittergüter Theisenort und Küps. Von Seiten des Hochstifts werden die beiden Rittergüter als heimgefallen betrachtet. Erst nach einem reichskammergerichtlichen Urteil ist der Bischof bereit, Georg Dietrich zusammen mit dessen Brüdern mit den beiden Rittergütern zu belehnen.
Christoph Jakob Muffel stirbt und hinterlässt seinen ersten Halbteil an Eschenau seinem Sohn Georg Karl Muffel.
Johann Friedrich Schlegel ist Vogt in Aufkirchen. Seit 1674 ist er "fürstlicher" Amtmann.
Valentin Georg von Künßberg, Burggraf auf dem Rothenberg, kauft das Rittergut Ermreuth mit Schloss und allen Zugehörungen vom Markgrafen zu Ansbach als Mannlehen. Ermreuth bleibt bis 1858 im Besitz der Familie Künßberg.
Christoph Andreas Imhof wird mit Helmstadt belehnt und nennt sich ab diesem Zeitpunkt Imhof von und zu Helmstadt. Zuvor hatte der Würzburger Fürstbischof Johann Philipp (von Schönborn) nach dem Tod Hans Wilhelm Hallers II. das Lehen unberechtigterweise entmannt in Besitz genommen. Gemäß der weiblichen Erbfolge war Christoph Andreas Imhof, Sohn der vor Hans Wilhelm Haller verstorbenen Schwester desselben, berechtigter Erbe. Diesen Anspruch setzt er mit Hilfe des Rats der Stadt Nürnberg beim Würzburger Bischof Johann Philipp (von Schönborn) durch. Die Imhofs bleiben bis ins 19. Jahrhundert im Besitz des Lehens Helmstadt.
Frammersbach wird das Marktrecht verliehen: Der Mainzer Erzbischof Johann Philipp (von Schönborn) genehmigt zwei Viehmärkte mit Jahrmarktscharakter am zweiten Sonntag nach Pfingsten und an St. Michael (29.9.).
Die Herren Fuchs verkaufen Albersdorf. Es scheidet daraufhin aus dem Verband der evangelischen Pfarrei Burgpreppach aus.