Kaiser Karl IV. (HRR) verleiht in einem Privileg den Bürgern und Kaufleuten der Stadt Auerbach das Recht, auf ewig zollfrei zu sein, für alle dort eingeführten und von dort ausgeführten Waren.
Die eigentliche Herrschaft Absberg dürfte zu diesem Zeitpunkt aus Schloss und Markt Absberg, den Orten Rehenbühl und Angerhof, dem Halsgericht und Blutbann über Markt Absberg - alles zu Lehen vom Reich - sowie einem besonderen Asyl-Geleit der Herren von Absberg bestanden haben.
Herzog Stephan II. und seine Söhne Stephan III., Friedrich und Johann stellen den Markt Gaimersheim rechtlich völlig mit der Stadt Ingolstadt gleich, d. h. sie bestätigen den Gaimersheimern das Ingolstädter Stadtrecht und erlauben ihnen zusätzlich, auswärtige Grundstücksbesitzer wie ihre Mitbürger zu besteuern sowie ihren eigenen Grundbesitz an Auswärtige zu verpachten. So entwickelt sich der "gefreite" oder "gebannte" Markt bei der Vergrößerung Ingolstadts zum wichtigen nördlichen Vorort dieser herzoglichen Landstadt, die eine Generation später zur Haupt- und Residenzstadt aufsteigen sollte.
Burg und Markt Wirsberg werden kaufweise zu Leibgeding durch die Edlen von Nankenreuth von den Burggrafen von Nürnberg übernommen.
Bischof Albrecht von Würzburg ernennt Bertold Saltzkestner zu einem Erbburgmann auf der Stiftsfestung Reichenberg und verleiht ihm zwei Güter in Karbach als Burglehen.
Aus "Gyselwinden" wird "Geiselwind". König Sigismund von Luxemburg (ab 1433 Kaiser HRR) verleiht nach dem Besitzerwechsel an den burggräflichen Ministerialen Wirich von Treuchtlingen dem Ort ein Halsgericht mit Stock und Galgen und einen Wochenmarkt, sodass Geiselwind nunmehr die Bezeichnung Markt führen darf.
Da eine Urkunde über die Verleihung des Marktrechts an Wöhrd nicht vorhanden ist bzw. nie ausgestellt worden ist, lässt sich nicht genau feststellen, wann Wöhrd genau Markt geworden ist. Zweifellos wird bereits Ende des 14. Jahrhunderts durch den Burggrafen eine Entwicklung eingeleitet, durch die das Dorf nach und nach zum Markt aufsteigen muss. Nur ein Wochenmarkt fehlt zu dieser Zeit noch zu einem "echten" mittelalterlichen Markt.
Gaimersheim wird durch ein Privileg Herzog Stephans II. und seiner Söhne Stephan, Friedrich und Johann in seinen Freiheiten der Stadt Ingolstadt gleichgestellt.
Die Gerichtsbarkeit zu Heidingsfeld ist mit der Dorfherrschaft in Randersacker verbunden. Erkinger und Engelhard von Seinsheim müssen zugunsten Kaiser Karls IV. (HRR) darauf verzichten.
Der Mainzer Erzbischof Gerlach (von Nassau) erwirkt von Kaiser Karl IV. (HRR) die Erhebung Mönchbergs zur Stadt und das Recht, einen Wochenmarkt abzuhalten. Hinzu kommt ein Hochgericht und das Befestigungsrecht. Rechtlich sollte Mönchberg der Stadt Aschaffenburg gleichgestellt sein.